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Woran kann Wohnungseigentum begründet werden?
Wohnungseigentum kann begründet werden an Wohnungen, KFZ-Abstellplätzen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten.

(Kothbauer in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 250)
BFG 07.05.2026, RV/2100962/2019: GrESt – Tausch von Miteigentumsanteilen bei Wohnungseigentumsnachtrag; Bemessungsgrundlage bei Dachbodenausbau (Rohdachbodenwert)
Judikatur

zukünftige Nutzung dieses Rohdachbodens ist ein Dachgeschoßaufbau erforderlich. Die Verkäufer haben sich im Rahmen der Wohnungseigentumsbegründung  hinsichtlich dieser Liegenschaft laut...Die Verkäufer, die Herren DI ***Verk1*** und Ing. ***Verk2*** haben sich im Rahmen der Wohnungseigentumsbegründung  hinsichtlich dieser Liegenschaft laut

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