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Woran kann Wohnungseigentum begründet werden?
Wohnungseigentum kann begründet werden an Wohnungen, KFZ-Abstellplätzen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten.

(Kothbauer in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 250)
§ 19b. Schlussabrechnung bei nachträglicher Wohnungseigentumsbegründung
Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG) § 19b. Schlussabrechnung bei nachträglicher Wohnungseigentumsbegründung, BGBl. I Nr. 124/2006, gültig ab 01.10.2006

§ 19b. Schlussabrechnung bei nachträglicher Wohnungseigentumsbegründung ...§ 19b. Schlussabrechnung bei nachträglicher Wohnungseigentumsbegründung  Im Fall einer nachträglichen Wohnungseigentumsbegründung  hat die Bauvereinigung spätestens mit

§ 4. Wirkung der Wohnungseigentumsbegründung auf ein bestehendes Mietverhältnis
Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002) § 4. Wirkung der Wohnungseigentumsbegründung auf ein bestehendes Mietverhältnis, BGBl. I Nr. 70/2002, gültig ab 01.07.2002

§ 4. Wirkung der Wohnungseigentumsbegründung  auf ein bestehendes Mietverhältnis...WEG 2002 § 4. Wirkung der Wohnungseigentumsbegründung  auf ein bestehendes Mietverhältnis, BGBl. I Nr. 70/2002, gültig ab 01.07.2002

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