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Was passiert, wenn ein Wohnungseigentümer stirbt?
Stirbt der Wohnungseigentümer, so fällt das Wohnungseigentumsobjekt gemäß § 12 WEG in die Verlassenschaft. Der im Verlassenschaftsverfahren aufzunehmende Gegenstand ist das Eigentum am Mindestanteil (Wohnungseigentumsobjekt), gekennzeichnet durch das ideelle Miteigentum an der gesamten Liegenschaft verbunden mit dem Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt.

(Cach/Charim in Albl/Frech/Kerbl (Hrsg), Praxishandbuch WEG, 164)
§ 12
Kommentar GBG | Grundbuchsgesetz Bayer/Bayer (2. Aufl.)

ist nur soweit möglich, als sich ihr Ausübungsbereich auf das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht des Wohnungseigentümers  beschränkt. Das bloße Mitbenützungsrecht des Wohnungseigentümers  an allgemeinen...einer typischen Reallastverpflichtung zugeordnet werden, wenn ihr Versorgungszweck außer Zweifel steht. Die von einer Wohnungseigentümerin  gegenüber dem Antragsteller als weiterem Wohnungseigentümer  übernommene

§ 2 Einkunftsarten, Einkünfte, Einkommen
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Gerald Ehgartner (18. Aufl.)

an Erben und Erblasser kann einerseits dann erfolgen, wenn vom Erblasser erwirtschaftete, aber erst nach seinem Tod  zugeflossene außerbetriebl Einkünfte oder iRd EAR ermittelte Einkünfte vorliegen, aber auch in jenen...JEV 16, 67 Pkt 3.1). Wird ein Betrieb oder der MUeranteil eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners durch Erwerb von Todes  wegen auf den Rechtsnachfolger übertragen, der diese EAR fortsetzt, so ist kein Wechsel der

§ 30 EStG — Private Grundstücksveräußerungen
Kommentar Einkommensteuergesetz Bodis/ Hammerl

87/13/0096 zu einem Anwartschaftsvertrag auf Einräumung des Wohnungseigentums ; siehe dazu Tz 60); es ist somit grundsätzlich davon auszugehen, dass bei einem Anwartschaftsvertrag auf Einräumung des Wohnungseigentums ...103 Einkünfte, die zwischen dem Tod  des Erblassers und der Einantwortung erzielt werden, sind aber bereits den Erben zuzurechnen. Bei einer Mehrzahl von Erben, begründet der Tod  des Erblassers daher eine

§ 29 EStG — Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Z 7)
Kommentar Einkommensteuergesetz Mayr/ Hayden

privates Veräußerungsgeschäft vor; vgl auch BFH, BStBl 2005 II 167); - die Zustimmung von Wohnungseigentümern  zum Ausbau eines Dachbodens durch einen Wohnungseigentümer  gegen Erbringung von...6136 ff). Der aleatorische Moment besteht bei derartigen Versicherungsgestaltungen entweder im Todesfall - oder dem Langlebigkeitsrisiko, wobei bei Rentenversicherungen idR das Langlebigkeitsrisiko bzw eine Verbindung

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