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Was passiert mit dem Mietverhältnis, wenn ein Mieter stirbt?
Verstirbt der Mieter, so wird der Mietvertrag nicht beendet, sondern er fällt den Erben zu (§ 1116a ABGB, § 14 MRG).

(Richter in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 195)
BFG 18.02.2026, RV/2100543/2019: Bestimmte Dauer trotz der Vereinbarung der Kündigungsgründe des § 30 MRG, weiterer Kündigungsgründe, die in der Sphäre des Mieters liegen, und eines Sonderkündigungsrechtes; Umrechnung von GBP in EUR Beträge; Kürzung der Bemessungsgrundlage um die Mietfreistellung; endgültige Festsetzung
Judikatur

Dauer trotz der Vereinbarung der Kündigungsgründe des § 30 MRG, weiterer Kündigungsgründe, die in der Sphäre des Mieters  liegen, und eines Sonderkündigungsrechtes; Umrechnung von GBP in EUR Beträge; Kürzung der...6.5.1 Die Verpflichtung zur Bezahlung des Hauptmietentgelts beginnt sieben Monate nach dem Tag, an dem das Mietobjekt  tatsächlich an den Mieter  übergeben wird oder gemäß Abschnitt 3 als an den Mieter  übergeben gilt

BFG 26.03.2026, RV/7103267/2017: 1. Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide mangels tauglicher Wiederaufnahmegründe 2. Teilweise fremdunübliche Vermietung an die Ehegattin 3. Änderung der Bewirtschaftung nach Generalsanierung des Mietobjekts
Judikatur

Teilweise fremdunübliche Vermietung an die Ehegattin 3. Änderung der Bewirtschaftung nach Generalsanierung des Mietobjekts ...Daher ergebe sich für den Prognosezeitraum eine durchschnittlich zu erwartende Jahresmiete  von 15.042,83 Euro. Zu beachten sei, dass nach dem Tod  des jahrzehntelangen Altmieters  im Jahr 2009 mit einem neuen

Machtwechsel in der Personengesellschaft
immo aktuell 2026/5
immo aktuell 1/2026, 32

Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Machtverhältnisse innerhalb der Antragsgegnerin. Dass der ursprüngliche Alleinmieter  mit einer weiteren Person die Antragsgegnerin gegründet und die Hauptmietrechte  in...OGH 6. 11. 2018, 5 Ob 155/18g mzN). Bei einem Verein als Mieter  führt der Wechsel der Mehrheit der Vereinsmitglieder für sich allein noch nicht zu einem die Mietzinsanhebung  erlaubenden

§ 2 EStG — Einkunftsarten, Einkünfte, Einkommen
Kommentar Einkommensteuergesetz Toifl

90/15/0112 , 1992, 154 ), es sei denn, die Investitionen werden dem Mieter /Pächter in anderer Form wirtschaftlich abgegolten, zB indem die Mieterinvestition  auf die vereinbarte Miete  angerechnet wird (E 25.2.1970 ,...514 zur Übertragung wirtschaftlichen Eigentums bei Einräumung eines 50jährigen Nutzungsrechtes; BMF, ecolex 1990, 784, Mietrechtserwerb  oder Erwerb des Mietobjektes ; BMF, ÖStZ 1991, 130 zum Zeitpunkt der

BFG 02.04.2026, RV/7102680/2024: Fremdüblichkeit einer Vereinbarung für Substanzabgeltung für ein Vorbehaltsfruchtgenussrecht
Judikatur

keine Nutzung durch die Kindergruppe. Weiters sei das Nutzungsrecht für die Sauna und den Wintergarten weder im Mietervertrag  der näher genannten Mieterin  (Mieterin  der kleinen Wohnung ab...das Ergebnis 2021. Bei der großen Wohnung sei zu erwähnen, dass es ungeplante Leerstehungen gegeben habe. Die letzten Mieter  hätten die Wohnung verwüstet, erst durch einen Rechtsstreit habe der Bf. die restliche Miete 

§ 19 EStG — Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
Kommentar Einkommensteuergesetz Mayr/ Hayden

17 Eine vorausgezahlte Miete  begründet beim Mieter  kein Mietrecht ; dies ergibt sich aus dem Vergleich mit dem Bilanzrecht. Im Bilanzrecht ist eine Mietvorauszahlung  immer ein Rechnungsabgrenzungsposten und...eine Mietvorauszahlung  immer ein Rechnungsabgrenzungsposten und begründet keine Anschaffungskosten unter dem Titel „Mietrecht “. Da der Wirtschaftsgutbegriff im betrieblichen und im außerbetrieblichen Bereich gleich

§ 4 Genehmigungspflicht
Kommentar Burgenländisches Grundverkehrsgesetz Stibi/Gomari/Steindl/Reiter (1. Aufl.)

der rechtlichen Möglichkeit dem Mieter  zu übergeben, und die Verpflichtung des Vermieters, das Objekt an eine vom Mieter  namhaft gemachte dritte Person zu dem vom Mieter  ausgehandelten Kaufpreis unter Beachtung...Haftung für Schäden durch höhere Gewalt übernommen hat, sowie die vereinbarte vollständige Mietzinsvorauszahlung  des Mieters  in Höhe von 350.000 S, die Verpflichtung des Vermieters, das Mietobjekt  im Falle der

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