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Was passiert mit dem Mietverhältnis, wenn ein Mieter stirbt?
Verstirbt der Mieter, so wird der Mietvertrag nicht beendet, sondern er fällt den Erben zu (§ 1116a ABGB, § 14 MRG).

(Richter in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 195)
A. Allgemeiner Teil
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