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Was passiert mit dem Mietverhältnis, wenn ein Mieter stirbt?
Verstirbt der Mieter, so wird der Mietvertrag nicht beendet, sondern er fällt den Erben zu (§ 1116a ABGB, § 14 MRG).

(Richter in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 195)
§ 4 Gewinn
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Andrea Ebner/Ernst Marschner (19. Aufl.)

UFS 11.10.07, RV/0251-S/05 ). Mietrecht  (Haupt-, Untermietrecht ) ist ein aktivierungsfähiges WG , wenn es entgeltl erworben bzw vom Vormieter  eingeräumt wurde. Es stellt kein grundstücksgleiches Recht iSd §...VwGH 2.10.14, 2010/15/0201 ). (Freiwillige) Baumaßnahmen des Mieters  in der gemieteten Liegenschaft, die vom Mieter  nicht zu Gunsten des Eigentümers, sondern zum eigenen geschäftl Vorteil vorgenommen werden, führen

§ 6 Bewertung
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Gerald Ehgartner (19. Aufl.)

5.9.12, 2010/15/0002 , Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit), Mieter (Pächter)Investitionen . Diese können wirtschaftl Eigentum (ein selbständiges WG) des Mieters  darstellen, wenn er sie bis zum Ablauf der Mietzeit ...§ 203 UGB (StDialog ESt 12). Mieterinvestitionen  können beim Vermieter Herstellungsaufwand darstellen, wenn sie aufgrund vertragl Verpflichtungen zw Mieter  und Vermieter getätigt werden. Soweit der Mieter 

§ 27 Einkünfte aus Kapitalvermögen
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Ernst Marschner (19. Aufl.)

§ 2 Rz 105 ). Zinsen aus rückständigen Mietforderungen  gehören daher zu den Einkünften aus KapVerm. Ist die Miete  wertgesichert, gehört die Miete  mE zur Gänze zu den Einkünften aus VuV. Realisierte Wertsteigerungen von...unentgeltl Übertragung von einzelnen Wertpapieren sowie andererseits die Überschreibung eines Depots. Bei Erwerb von Todes  wegen fällt der allg Übergang der StPfl auf den Erben (Tod ) sowie der Depotübertrag

§ 30 Private Grundstücksveräußerungen
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Sabine Kanduth-Kristen (19. Aufl.)

reduziert diese allerdings auf die Frage der Nutzung des „Objekts“ als Hauptwohnsitz. Auf den Rechtstitel der Nutzung (Miete , Eigentum) komme es nicht an. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung eines Mieters , der eine...jedenfalls die Unmaßgeblichkeit des Rechtstitels der Nutzung und damit die Ausweitung der Hauptwohnsitzbefreiung auf Mieter , denen die Wertänderungen der Wohnung während der Nutzung als Mieter  idR gar nicht

§ 16 Werbungskosten
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Andrea Ebner (19. Aufl.)

der Fahrten kann nicht deswegen verweigert werden, weil der Wohnsitz an einem Ort gewählt wurde, an dem sich keine Mietobjekte  befinden, vielmehr reicht das fallweise Aufsuchen des Mietobjektes  aus. Die Fahrten...Zweitwohnung und die mit dem Pendlerpauschale begrenzten Familienheimfahrten. Eigentümernutzung im Mietgebäude . Benützt der Eigentümer das Mietgebäude  für private Zwecke, sind nur die auf die vermieteten Teile

§ 5 Gegenleistung
Kommentar GrEStG | Grunderwerbsteuergesetz Erich Schaffer/Wolfgang Siller (2. Aufl.)

von Mietrechten  freies Grundstück erwerben will, aber die Veräußerer nur bereit sind, das Grundstück auch gegen eine Mietablöse  zu veräußern, dann gehört diese Mietablöse  zur Gegenleistung . Dies gilt auch dann,...[493] Dies ist etwa beim Erwerb einer Eigentumswohnung der Fall, wenn der Erwerber die Wohnung vorher als Mieter  bewohnt hat und ein Teil des Mietzinses  auf den Kaufvertrag angerechnet

A. Allgemeiner Teil
Buch SWK-Spezial Die Körperschaftsteuererklärung 2025 | Knechtl/Mitterlehner - 2026 (1. Aufl.)

aber dann nicht geboten, wenn es für das Mietobjekt  in der gegebenen Bauart und Ausstattung einen funktionierenden Mietenmarkt  gäbe. Ein funktionierender Mietenmarkt  ist allerdings nur dann als gegeben anzunehmen,...Gesellschafters kommt es zu einer laufenden verdeckten Ausschüttung in Höhe der Differenz zwischen Renditemiete (oder Marktmiete  bei funktionierendem Mietenmarkt ) und tatsächlich bezahlter Miete . Angemessener

4. Die Aktivposten der Bilanz im Einzelnen (§ 224 Abs 2)
Buch Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 1 | Egger/Samer/Bertl - 2026 (19. Aufl.)

3. Der Leasingnehmer hat bei einer Grundmietzeit  von mindestens 40 vH und höchstens 90 vH der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach Ablauf der Grundmietzeit  das Optionsrecht ,...zuzurechnen: 1. Grundmietzeit  und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer stimmen annähernd überein. Dies kann angenommen werden, wenn die Grundmietzeit  mehr als 90 vH der

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