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Was passiert mit dem Mietverhältnis, wenn ein Mieter stirbt?
Verstirbt der Mieter, so wird der Mietvertrag nicht beendet, sondern er fällt den Erben zu (§ 1116a ABGB, § 14 MRG).

(Richter in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 195)
§ 1116a.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie § 1116a., RGBl. Nr. 69/1916, gültig ab 01.01.1917

wird der Bestandvertrag nicht aufgehoben. Wohnungsmieten  können jedoch, wenn der Mieter  stirbt, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Dauer sowohl von den Erben des Mieters  wie von dem Vermieter unter...§ 1116a. Durch den Tod  eines der vertragschließenden Teile wird der Bestandvertrag nicht aufgehoben. Wohnungsmieten  können jedoch,

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