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Was passiert mit dem Mietverhältnis, wenn ein Mieter stirbt?
Verstirbt der Mieter, so wird der Mietvertrag nicht beendet, sondern er fällt den Erben zu (§ 1116a ABGB, § 14 MRG).

(Richter in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 195)
§ 1116a.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie § 1116a., RGBl. Nr. 69/1916, gültig ab 01.01.1917

wird der Bestandvertrag nicht aufgehoben. Wohnungsmieten  können jedoch, wenn der Mieter  stirbt, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Dauer sowohl von den Erben des Mieters  wie von dem Vermieter unter...§ 1116a. Durch den Tod  eines der vertragschließenden Teile wird der Bestandvertrag nicht aufgehoben. Wohnungsmieten  können jedoch,

BFG 29.06.2026, RV/1100142/2022: Vorweggenommene Werbungskosten
Judikatur

worden wären. Da die Vermietung an die der Bf. bekannte Person zu einem unangemessenen niedrigen, nicht fremdüblichen Mietpreis  erfolgt sei - für eine 131,10 m² große Wohnung habe die Monatsmiete  lediglich 600,00 €...Eine endgültige Überschussrechnung sei bereits der Einkommensteuererklärung 2021 beigelegt worden. Das Mietobjekt  (Top 1 in ***3***) habe 162,3 m². Laut Immobilienpreisspiegel der ***5*** betrage der Mietpreis 

BFG 02.07.2026, RV/7100367/2022: Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer trotz Vereinbarung der Kündigungsgründe des § 30 MRG und eines Präsentationsrechtes; Einbeziehung verbrauchsabhängiger Betriebskosten in die Bemessungsgrundlage
Judikatur

in eigenen Dienstleistungen besteht, die bedungenen Dienste vertragswidrig verweigert; 3. der Mieter  vom Mietgegenstand  einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, namentlich den Mietgegenstand  in arger Weise...Interessen der Verwaltung dient als die gegenwärtige Verwendung, und dem Mieter  Ersatz beschafft wird; 12. bei Untermietverhältnissen  durch die Fortsetzung der Untermiete 

BFG 22.05.2026, RV/6100122/2025: Aufhebung eines KESt-Haftungsbescheids aufgrund falscher Benennung des Empfängers der Kapitalerträge
Judikatur

begründete Bestandsverhältnis betreffend die Liegenschaft EZ ***EZ*** KZ ***KG*** aufgelöst wird. Betreffend den Mietzins  wurde vereinbart, dass dieser aus dem Hauptmietzins , den Betriebskosten, öffentlichen...dass die tatsächlich angefallenen Baukosten die prognostizierten Kosten erheblich überschreiten. Da der monatliche Mietzins  von beiden Vertragsparteien immer als Renditemiete verstanden wurde, ist nunmehr aufgrund

§ 2 EStG — Einkunftsarten, Einkünfte, Einkommen
Kommentar Einkommensteuergesetz Toifl

90/15/0112 , 1992, 154 ), es sei denn, die Investitionen werden dem Mieter /Pächter in anderer Form wirtschaftlich abgegolten, zB indem die Mieterinvestition  auf die vereinbarte Miete  angerechnet wird (E 25.2.1970 ,...514 zur Übertragung wirtschaftlichen Eigentums bei Einräumung eines 50jährigen Nutzungsrechtes; BMF, ecolex 1990, 784, Mietrechtserwerb  oder Erwerb des Mietobjektes ; BMF, ÖStZ 1991, 130 zum Zeitpunkt der

§ 19 EStG — Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
Kommentar Einkommensteuergesetz Mayr/ Hayden

17 Eine vorausgezahlte Miete  begründet beim Mieter  kein Mietrecht ; dies ergibt sich aus dem Vergleich mit dem Bilanzrecht. Im Bilanzrecht ist eine Mietvorauszahlung  immer ein Rechnungsabgrenzungsposten und...eine Mietvorauszahlung  immer ein Rechnungsabgrenzungsposten und begründet keine Anschaffungskosten unter dem Titel „Mietrecht “. Da der Wirtschaftsgutbegriff im betrieblichen und im außerbetrieblichen Bereich gleich

§ 116. Rücklagen, steuerfreie Beträge, Rückstellungen
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988) § 116. Rücklagen, steuerfreie Beträge, Rückstellungen, BGBl. I Nr. 24/2007, gültig ab 24.05.2007

§§  3 bis 5 des Mietrechtsgesetzes  in anderen Gebäuden des Betriebes, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes  über die Verwendung der...§§  3 bis 5 des Mietrechtsgesetzes  in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes  über die Verwendung der

§ 4 Genehmigungspflicht
Kommentar Burgenländisches Grundverkehrsgesetz Stibi/Gomari/Steindl/Reiter (1. Aufl.)

der rechtlichen Möglichkeit dem Mieter  zu übergeben, und die Verpflichtung des Vermieters, das Objekt an eine vom Mieter  namhaft gemachte dritte Person zu dem vom Mieter  ausgehandelten Kaufpreis unter Beachtung...Haftung für Schäden durch höhere Gewalt übernommen hat, sowie die vereinbarte vollständige Mietzinsvorauszahlung  des Mieters  in Höhe von 350.000 S, die Verpflichtung des Vermieters, das Mietobjekt  im Falle der

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