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Wie hoch hat das Stammkapital einer GmbH zu sein?
§ 6 Abs 1 GmbHG (idF GesRÄG 2023) bestimmt, dass das Stammkapital einer GmbH auf einen in Euro bestimmten Nennbetrag lauten und mindestens 10.000 Euro erreichen muss.

(Schörghofer in Napokoj/Pelinka/Schimmer/Twardosz (Hrsg), Handbuch GmbH, 1. Aufl., Rz 127)
UStR 2000 - 2.1.8. Beginn der Unternehmereigenschaft (Rz 193-198a)
Richtlinie des BMF vom 10.12.2025, 2025-0.986.432

). Als Steuersubjekt ist in solchen Fällen nicht die Vorgesellschaft als von der in Gründung befindlichen GmbH  verschiedener Rechtsträger, sondern die erst später existent werdende GmbH  selbst anzusehen (...als solche wirtschaftlich in Erscheinung treten, zB durch Eröffnung eines Bankkontos, das der künftigen Einzahlung des Stammkapitals  und/oder anderen Geldtransaktionen der GmbH  zu dienen bestimmt ist (

III. Entfallen des Steueranspruchs bei vorübergehender Abwesenheit (Abs. 3)
Kommentar Außensteuerrecht | Häck - 2025

Beispiel (anschaffungskostengleiche Anteile) A hält Mitte 2025 insgesamt 25.000 Geschäftsanteile an der D-GmbH  mit einem Nennbetrag i.H.v. jeweils Euro 1,—. Das Stammkapital  der D-GmbH  beträgt Euro 25.000. A hat die...A“ und „Anteil B“). [2456] Das Stammkapital  der D-GmbH  beträgt Euro 25.000. Die D-GmbH  wurde ursprünglich durch A und B gegründet. Den Anteil A hält

I. Wegzugsteuertatbestände (Abs. 1 Sätze 1-2, Abs. 2)
Kommentar Außensteuerrecht | Häck - 2025

seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Österreich verlagert. Mitte 2024 bringt er seine Anteile an der D-GmbH  in eine österreichische GmbH  gegen Gewährung eines Anteils ein. Die Ö-GmbH  qualifiziert ihrerseits...C, ausschließlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, ist Alleingesellschafterin der deutschen D-GmbH  (Altanteile). Mit Eintragung im Handelsregister am 1.7.2024 wird die D-GmbH  auf die tschechische T

19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend
Kommentar Außensteuerrecht | Schönfeld/Kahlenberg/Sendke - 2025

Beispiel: Die unbeschränkt steuerpflichtige A-­GmbH  vertreibt Produkte an eine ausländische Gesellschaft (C-Co.). Die A-­GmbH  ist zu 60 Prozent an der C-Co. beteiligt. Der A-­GmbH  nahestehende Personen existieren...A-­GmbH  ist zu 60 Prozent an der C-Co. beteiligt. Der A-­GmbH  nahestehende Personen existieren nicht. Die A-­GmbH  vertreibt Waren im Wert von 1.000.000 € an die C-Co. Der Gesamtgewinn der C-Co. beträgt 600.000 €;

7. BdF, Schr. v. 1.12.1980 - IV B 7 - S 2741 - 20/80, StEK DoppBest. Chile Nr. 2
Kommentar Außensteuerrecht | Wassermeyer - 2025

S. 9 tes Stammkapital  haben, das durch Einlagen der Gesellschafter aufzubringen ist. Für das Stammkapital  besteht allerdings gegenüber dem deutschen GmbH-Recht  der wesentliche Unterschied, daß ein bestimmtes...festzulegen. In weiteren Einzelheiten ist die sdrl teils kollektivistischer, teils individualistischer als die GmbH . So kann ein Gesellschafter bei der Gründung einer sdrl mehrere Anteile übernehmen, bei der GmbH 

II. Beherrschungstatbestand (Abs. 2)
Kommentar Außensteuerrecht | Ditz/Hörnicke - 2025

nicht. Die Alternative, dass der D GmbH  70 % zuzurechnen sind - nämlich die unmittelbare Beteiligung der E GmbH  an der F Ltd., da die E GmbH  der D GmbH  nahesteht - mit der Folge, dass die D GmbH  die F Ltd....(ZG) beteiligt. Alle Beteiligungen betragen 100 %. Gem. § 7 Abs. 2 beherrschen sowohl die A GmbH  (mittelbar) als auch die B GmbH  (unmittelbar) die ZG. Zudem sind die A GmbH  und die B GmbH  mittel-

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