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Wer Hinweisgeber ist, ist in § 2 Abs 1, 2 und 4 HSchG geregelt. Relevant ist, dass nur derjenige Hinweisgeber sein kann, der auf Grund einer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung zum Rechtsträger Informationen erlangt hat. Dies trifft etwa auf Arbeitnehmer, Praktikanten, überlassene Arbeitskräfte oder Mitglieder eines Aufsichtsorganes des Rechtsträgers zu.
(Schönborn in Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn, HSchG § 5 Rz 8)
die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem entsprechend den Bestimmungen des 2. Hauptstücks (§§ 11 bis 13 HSchG) nicht möglich,...in juristischen Personen des öffentlichen Sektors mit jeweils 50 oder mehr Arbeitnehmern oder Bediensteten. In § 3 Abs 3 Z 11 HSchG wird der Anwendungsbereich
Rechtsverletzung aufgrund einer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung zum Unternehmen erlangt haben ( § 2 Abs 1 HSchG ). Damit muss es sich um...Rechtsbereichen. Dabei handelt es sich um Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU ( § 3 Abs 4 HSchG ), um Verletzungen von
§ 12 HSchG zuständige interne Stelle oder an die gemäß § 15 Abs. 1 und 3 HSchG zuständige externe Stelle...Anmerkung: Eine Meldung gemäß § 5 BAK-G oder gemäß § 6 Abs. 1 HSchG an die gemäß
hat sich dazu entschieden, in Umsetzung der von der Whistleblower-Richtlinie vorgegebenen Rechtsbereiche ( § 3 Abs 3 Z 1 bis 10 HSchG ) klarzustellen, dass es bei...es sich um Hinweise zu Rechtsverletzungen von nationalem Recht oder Unionsrecht handelt. Zusätzlich hat er durch § 3 Abs 3 Z 11 HSchG den sachlichen
§ 12 HSchG zuständige interne Stelle (idR die Bundesdiziplinarbehörde) sowie die gem § 15 Abs 1 und 3 HSchG zuständige externe Stelle...(HschG), BGBl I 2023/6, wurde der Schutz dahingehend erweitert, dass auch Meldungen an die gem § 12 HSchG zuständige interne Stelle
Übergangsfrist für die faktische Einrichtung interner und externer Meldestellen. Die Abs. 1 und 2 des § 28 HSchG machen zudem von dem in...Übergangsfrist für die faktische Einrichtung interner und externer Meldestellen. Die Abs. 1 und 2 des § 28 HSchG machen zudem von dem in
als Hinweise an externe Stellen zu werten sind. Nicht ausdrücklich erwähnt, aber ebenso vom Schutzbereich des HSchG erfasst sind Hinweise, die...Zweite Voraussetzung für die Schutzwürdigkeit des Hinweisgebers ist, dass dieser bei ungefährer Kenntnis des HSchG annehmen konnte, dass er in
mit einem in zahlreichen Bundesgesetzen üblichen Wortlaut generell, auf welche Fassung eines Bundesgesetzes im HSchG verwiesen wird.
Erläuterungen (210/ME XXVII. GP 15) Die Vollzugsklausel folgt der Aufgabenverteilung im HSchG , die insgesamt zu einer
Bundesgesetzen eingerichtet sind, die Verfahrensvorschriften dieser Bundesgesetze einzuhalten und die §§ 16 und 17 HSchG nur subsidiär...andere bundesgesetzlich vorgesehene, nicht in § 4 Abs. 1 aufgezählte externe Meldestellen die §§ 16 und 17 HSchG nur insoweit
die Bestimmung des § 1 eine Grundlage abgeben für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung für die Zwecke des HSchG im Sinne des Art. 5 Abs. 1...der Personen und der Bereiche, die vom Hinweisgeberschutz umfasst sind, durch eine Bestimmung zum Zweck des HSchG , durch Legaldefinitionen,
Der Meldekanal muss technisch und organisatorisch gem Art 25 DSGVO geeignet sein. Zudem sind die in §§ 7 , 8 ,...Offenlegung ihrer Identität und Vergeltungsmaßnahmen. Sofern diese Personen anonym auftreten, genießen sie nach § 6 Abs 3 HSchG zumindest Schutz vor
Regelungen des Allgemeinen Teils. Der zweite Satz des Abs 2 Z 3 wurde im Zusammenhang mit dem HSchG eingefügt (siehe auch...§ 46 BDG 1979 sowie die Anmerkung dazu). Demnach stellt eine Meldung gem § 5 BAK-G oder gem § 6 Abs 1 HSchG an die gem
oder einer Gemeinde angehörte oder angehört. Auf solche Fälle ist lediglich ausdrücklich die Anwendbarkeit der HSchG -Bestimmungen zum Schutz der...etc.). Ohne die ausdrückliche Anordnung des Abs. 4 hingegen bestünde eine Lücke im Hinweisgeberschutz nach dem HSchG in Fällen, in denen zwar
Meldestelle gegeben werden hätte müssen, zur Weiterleitung an diese andere Meldestelle verpflichtet ist ( § 17 Abs. 3 HSchG ). Das Bundesamt zur..., dass die externe Stelle des Landes Wien zur Überprüfung von Hinweisen auf Rechtsverletzungen in den in § 3 W- HSchG genannten Rechtsbereichen
ist keine Strafdrohung für das Unterlassen der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems durch gem. § 11 Abs. 1 HSchG dazu Verpflichtete...ist keine Strafdrohung für das Unterlassen der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems durch gem. § 11 Abs. 1 HSchG dazu Verpflichtete