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Welche Personen sind Hinweisgeber iSd HSchG?
Wer Hinweisgeber ist, ist in § 2 Abs 1, 2 und 4 HSchG geregelt. Relevant ist, dass nur derjenige Hinweisgeber sein kann, der auf Grund einer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung zum Rechtsträger Informationen erlangt hat. Dies trifft etwa auf Arbeitnehmer, Praktikanten, überlassene Arbeitskräfte oder Mitglieder eines Aufsichtsorganes des Rechtsträgers zu.

(Schönborn in Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn, HSchG § 5 Rz 8)
Spezialfragen zur gesetzeskonformen Einrichtung von HinweisgeberInnensystemen
Aufsatz von Sonja Irresberger, Dieter Stangl-Krieger, Karin Bruchbacher, Hannah Kercz und Elisabeth Wasinger, GRC aktuell 1/2023, 28

vorzunehmen ist. Es muss daher unterschieden werden, ob ein Hinweis zu einem Meldethema im Anwendungsbereich des HSchG  erfolgt oder eben außerhalb...interne Ressourcen als auch durch externe Forensic-ExpertInnen durchgeführt werden. Auch wenn in Bezug auf das HSchG  gilt, insbesondere Verstöße

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