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Welchen Mindestinhalt muss ein GmbH-Gesellschaftsvertrag aufweisen?
Der Mindestinhalt eines GmbH-Gesellschaftsvertrages ergibt sich aus § 4 Abs 1 GmbHG. Das Gesetzt sieht vor, dass der Gesellschaftsvertrag jedenfalls die Firma der Gesellschaft, den Sitz der Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals sowie die Höhe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter enthalten muss. Ansonsten ist der Gesellschaftsvertrag nichtig.

(Weinstich/Albl, Praxishandbuch Gesellschaftsvertrag, 2. Aufl., 112f)
§§ 23 bis 24
Kommentar FlexKapGG | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz Florian Wünscher (2. Aufl.)

[26] ) zu beachten. Das kann bereits durch die individuelle Festlegung und Zustimmung im Gesellschaftsvertrag  (Zustimmung zum ursprünglichen Gesellschaftsvertrag ) oder durch nachträgliche Gesellschaftsvertragsänderung ...oder seine Beeinträchtigung durch Zwang nur im Ausnahmefall zulässig ist, und zwar dann, wenn die Einziehung im Gesellschaftsvertrag  oder in einer Gesellschaftsvertragsänderung  vorgesehen war, die schon vor

§ 13 Stückanteile
Kommentar FlexKapGG | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz Alexander Gruber (2. Aufl.)

[30] von EUR 70 vorgesehen, die in dieser Höhe bei der GmbH  seit dem 1. Euro-JuBeG 1998 festgeschrieben ist. [31] Diesem Mindestbetrag, der bei der GmbH  auch im Fall einer Teilung (sofern...Terminologie iZm § 13 geschaffen werden. Diese orientiert sich aufgrund des Generalverweises in § 1 Abs 2 an jener des GmbH-Rechts , sofern für die FlexKapG keine abweichenden Sonderregeln existieren. In weiterer Folge

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