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Welchen Mindestinhalt muss ein GmbH-Gesellschaftsvertrag aufweisen?
Der Mindestinhalt eines GmbH-Gesellschaftsvertrages ergibt sich aus § 4 Abs 1 GmbHG. Das Gesetzt sieht vor, dass der Gesellschaftsvertrag jedenfalls die Firma der Gesellschaft, den Sitz der Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals sowie die Höhe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter enthalten muss. Ansonsten ist der Gesellschaftsvertrag nichtig.

(Weinstich/Albl, Praxishandbuch Gesellschaftsvertrag, 2. Aufl., 112f)
BFG 26.02.2026, RV/4100039/2025: Beschwerde einer vermögenslosen GmbH, die im Firmenbuch infolge beendeter Liquidation gelöscht wurde - Einstellung des Beschwerdeverfahrens
Judikatur

Beschwerde einer vermögenslosen GmbH , die im Firmenbuch infolge beendeter Liquidation gelöscht wurde - Einstellung des Beschwerdeverfahrens...(Beschwerde und Vorlageantrag) zu entnehmen. Zum Vermögen der Bf ist auszuführen, dass die Löschung der GmbH  aus dem Firmenbuch nach Beendigung des Liquidationsverfahrens deren vollständige Vermögenslosigkeit

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