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Welchen Mindestinhalt muss ein GmbH-Gesellschaftsvertrag aufweisen?
Der Mindestinhalt eines GmbH-Gesellschaftsvertrages ergibt sich aus § 4 Abs 1 GmbHG. Das Gesetzt sieht vor, dass der Gesellschaftsvertrag jedenfalls die Firma der Gesellschaft, den Sitz der Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals sowie die Höhe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter enthalten muss. Ansonsten ist der Gesellschaftsvertrag nichtig.

(Weinstich/Albl, Praxishandbuch Gesellschaftsvertrag, 2. Aufl., 112f)
§ 21 Genehmigtes Kapital
Kommentar FlexKapGG | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz Klaus Pateter/Mathias Huber (1. Aufl.)

bedarf zunächst einer Ermächtigung der Geschäftsführung. Diese Ermächtigung kann entweder bereits im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag  vorgesehen werden oder durch Änderung des Gesellschaftsvertrags  mittels eines...dar: Ermächtigung der Geschäftsführung durch Festlegung im Gesellschaftsvertrag . Falls diese Ermächtigung bei Gründung noch nicht im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag  enthalten ist, ist eine Änderung des

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