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Bedarf es bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses der Schriftform?
Die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses bedarf keiner Schriftform. Sie kann auch mündlich wirksam erfolgen. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Vereinbarung.

(Majoros/Sigmund-Akhavan Aghdam/Wichtl, Handbuch für Arbeitgeber, 333)
Sozialwirtschaft Österreich - Sonderzahlungen (gültig seit 1.1.2022)
Kommentar KomKo - Kommentierte Kollektivverträge | Bettina Schabel/Yvonne Hochsteiner - Stand: 27.02.2026

SWÖ‑KV genannten Beendigungsarten zur Rückverrechnung berechtigen und die einvernehmliche  Auflösung  nicht angeführt ist, darf im Falle der einvernehmlichen  Beendigung keine Anrechnung des zu viel bezahlten...Beispiel 2: ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber vereinbaren Mitte Juli die einvernehmliche  Auflösung  des

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