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Was regelt das Bestellerprinzip im Immobilienrecht?
Das Bestellerprinzip im Immobilienrecht gilt seit und besagt, dass derjenige die Maklerprovision zu bezahlen hat, der den Makler beauftragt. Das Bestellerprinzip gilt für nahezu alle Formen von Mietwohnungen, die Vermittlung im Bereich von Kauf/Verkauf ist jedoch nicht betroffen. Dem Mieter darf dann keine Kaution verrechnet werden, wenn bereits ein Vermittlungsauftrag mit dem Vermieter oder ein Naheverhältnis zum Vermieter besteht, obwohl der Mieter den Makler bestellt hat.

(Friesenegger, Praxishandbuch Immobilienmakler, 5. Aufl., 144, 146)
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