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7. Einschränkung des Art. 25 Abs. 2 Satz 2
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

[129] Diese einschränkende Ausnahmeregelung sei deshalb gerade nicht geeignet, auch in Fällen, in denen Körperschaften  Träger der Betriebsstätte seien, den Anwendungsbereich des Art. 25 Abs. 2 Satz 1 zu beschränken ....Besteuerungsmerkmale (Personenstand, Kinderzahl) dazu führen dürfen, dass der inländische Betrieb eines beschränkt  Steuerpflichtigen  im Ergebnis mit einer höheren inländischen Steuer belastet wird als der

1. Schutz des Absatz 1
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

[46] Art. 25 Abs. 1 besagt demnach nur, dass deutsche und Schweizer Staatsangehörige, die beide beschränkt  steuerpflichtig  sind, im Rahmen dieser beschränkten  Steuerpflicht  gleich behandelt werden müssen. Ebenso sind...[45] Zu diesen Kategorien gehören insbesondere die beschränkte  und die unbeschränkte Steuerpflicht  mit ihren für den Steuerpflichtigen  teils günstigen, teils ungünstigen Auswirkungen.

3. Sonstiges
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

27 Die Heranziehung ausländischer gemeinnütziger Körperschaften  oder Personenvereinigungen als beschränkt  Steuerpflichtige  zur Körperschaftsteuer  verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund der.... [71] Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass beschränkt  Steuerpflichtige  steuerrechtlich in jeder Hinsicht wie unbeschränkt Steuerpflichtige  behandelt werden müssten. Auch eine

II. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Schweiz (Abs. 2)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kolb - 2025

216 Beschränkt  Steuerpflichtige . Die Vollprogression findet nach dem Gesagten auch bei in der Schweiz beschränkt  steuerpflichtigen  Personen Anwendung. Zu beachten ist, dass die Vollprogression bei beschränkt ...auch bei in der Schweiz beschränkt  steuerpflichtigen  Personen Anwendung. Zu beachten ist, dass die Vollprogression bei beschränkt  Steuerpflichtigen  nach dem innerstaatlichen Recht

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und der dazugehörende Briefwechsel vom 11. August 1971 (BGBl. II 1972, 1022, 1033; 1973, 74), in Kraft getreten am 29.12.1972, (Gesetz zum Abkommen vom 5. September 1972, BGBl. II 1972, 1021)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Flick/Wassermeyer/Kempermann - 2025

zu erheben, ist eine Nachveranlagung auf den Zeitpunkt vorzunehmen, der dem Tage folgt, an dem die unbeschränkte Vermögensteuerpflicht  endet. Die auf die Dauer der unbeschränkten und der beschränkten  Steuerpflicht ...Staatsangehörigkeit besitzt und die in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig  war, kann die Bundesrepublik Deutschland in dem Jahr, in dem die unbeschränkte

I. Öffnungsklausel (Abs. 1)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Baßler - 2025

unterliegt eine solche Dividendenkompensationszahlung beim Empfänger, der nicht unbeschränkt einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig  ist, der beschränkten  Steuerpflicht  (...§ 50d Abs. 11 EStG begrenzt  des internationale Schachtelprivileg, welches Deutschland in nahezu allen seinen Abkommen vereinbart hat, um die mehrfache Belastung körperschaftsteuerpflichtiger  Gewinne (auf der

B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des Art. 18
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kempermann - 2025

Begründung zum Entwurf des AStG (§ 2 Abs. 6) verlassen. Dort heißt es, es solle verhindert werden, dass die erweiterte beschränkte  Steuerpflicht  zusammen mit der Steuer aus der allgemeinen beschränkten  Steuerpflicht  zu...dann auf den bei unbeschränkter Steuerpflicht  zu entrichtenden Betrag begrenzt  sei, wenn die aufgrund der „normalen“ beschränkten  Steuerpflicht  geschuldete Steuer überschritten

I. Voraussetzungsloses Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates (Abs. 1 Satz 1)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kempermann - 2025

27 Beschränkte  Steuerpflicht  in Deutschland als Quellenstaat. Die beschränkte  Steuerpflicht  der Künstler, Sportler und Artisten ist - soweit es sich um im Inland ausgeübte oder verwertete Darbietungen handelt -...werden. Der österreichische VwGH, der eine Aufteilung für nötig hielt, weil die innerstaatlichen Bestimmungen über die beschränkte  Steuerpflicht  von Produktionsgesellschaften (§ 99

4. Rückausnahme für Dividenden von REIT-AGs, deutschen Investmentfonds oder Investmentaktiengesellschaften
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Erdem/Häck - 2025

REIT-AGs geltenden speziellen Steuerregime (§§ 16 ff. REITG). Die REIT-AG ist selbst zwar in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig , aber von der Körperschaftsteuer  und der Gewerbesteuer befreit (§ 16 Abs. 1 REITG)....ausgestellt. Offen bleibt allerdings, wie deutsche Investmentfonds im Ausland eingestuft werden, da sich die Steuerpflicht  nur (oder nahezu ausschließlich) auf inländische Einkünfte beschränkt  (vgl. § 6 Abs.

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