Suchen Kontrast Hilfe
4. Rückausnahme für Dividenden von REIT-AGs, deutschen Investmentfonds oder Investmentaktiengesellschaften
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Erdem/Häck - 2025

REIT-AGs geltenden speziellen Steuerregime (§§ 16 ff. REITG). Die REIT-AG ist selbst zwar in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig , aber von der Körperschaftsteuer  und der Gewerbesteuer befreit (§ 16 Abs. 1 REITG)....ausgestellt. Offen bleibt allerdings, wie deutsche Investmentfonds im Ausland eingestuft werden, da sich die Steuerpflicht  nur (oder nahezu ausschließlich) auf inländische Einkünfte beschränkt  (vgl. § 6 Abs.

8. Die Berücksichtigung unternehmensinterner Liefer- und Leistungsbeziehungen
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Bärsch/Quilitzsch - 2025

Bedingungen (insbesondere Verrechnungspreise) zugrunde gelegt werden und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt  Steuerpflichtigen  gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt...Bedingungen (insbesondere Verrechnungspreise) zugrunde gelegt werden und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt  Steuerpflichtigen  gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt

6. Voraussetzung „Betriebsstätte im anderen Vertragsstaat“
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Bärsch/Quilitzsch - 2025

Festschrift für Harald Schaumburg, Köln 2009, S. 493; Streck /Lagemann , Verpachteter Gewerbebetrieb und Übergang zur beschränkten  Steuerpflicht , DStR 1976, 13; Wassermeyer , Steuerpflicht , Einkünfteerzielung und...[262] Entsprechendes muss beispielsweise dann gelten, wenn ein unbeschränkt steuerpflichtiger  Betriebsverpächter verstirbt und sein Erbe lediglich beschränkt  steuerpflichtig  ist. [263] Zur Kritik an die

4. Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Bärsch/Quilitzsch - 2025

§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AStG a.E.!). Nach § 2 Abs. 1 AStG unterliegt D bis zum Ablauf des Jahres 11 der erweiterten beschränkten  Steuerpflicht  in Deutschland. Die erweiterte beschränkte  Steuerpflicht  erstreckt sich auf...Mit der Auflösung der Betriebsstätte, beziehungsweise mit der Rückführung der Wirtschaftsgüter, endet die beschränkte  Steuerpflicht  in der Schweiz. In der Folge können

2. Gewinne eines Unternehmens
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Bärsch/Quilitzsch - 2025

Literatur: Bilsdorfer , Die sogenannte isolierende Betrachtungsweise, RIW 1983, 850; Birkholz , Beschränkte  Steuerpflicht  und isolierende Betrachtungsweise, BB 1972, 172; Clausen , Die beschränkte  Steuerpflicht :...die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung, StVj. 1992, 312; Debatin , Die isolierte Betrachtungsweise bei der beschränkten  Steuerpflicht  und ihre Kritik, DB 1962, 178; Ebling

IX. Zusätzliches deutsches Besteuerungsrecht bzgl. Gesellschaft (Abs. 9)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

§ 49 Abs. 2 EStG ) kommt insoweit nicht zur Anwendung, weil sie nur im Rahmen der beschränkten  Steuerpflicht  gilt, während Art. 4 Abs. 9 unbeschränkte Steuerpflicht  in Deutschland voraussetzt. ... und...218 Art. 4 Abs. 9 Satz 2 Halbs. 3 enthält im Übrigen eine komplizierte Beschränkungsregelung  für die Anrechnung schweizerischer Steuern nach Art einer Höchstbetragsberechnung. Diese Beschränkungsregelung  gilt

V. Unterjähriger Wechsel der Ansässigkeit (Abs. 5)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

Veranlagungszeitraum. Für diesen Veranlagungszeitraum ergeht in Deutschland nur ein Steuerbescheid, dem die Summe der steuerpflichtigen  Einkünfte zugrunde zu legen ist, die der Steuerpflichtige  einerseits während der...eine natürliche Person während des Teils eines Kalenderjahres entweder in Deutschland oder in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig  war. Bestand eine unbeschränkte Steuerpflicht  zeitweilig in einem Drittstaat, so

III. Überdachende Besteuerung — zusätzliches deutsches Besteuerungsrecht für natürliche Personen (Abs. 3)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

deutsche Verhandlungsgrundlage darstellt, sind an die Erfüllung der Kriterien sehr strenge Maßstäbe zu legen. Beschränkt  steuerpflichtige  oder erweitert beschränkt  Steuerpflichtige  werden nicht durch Art. 4 Abs. 3...[1] Bei einem Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten  Steuerpflicht  oder umgekehrt können sich Probleme

I. Ansässigkeitsstaat (Abs. 1)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

Beispiel Der Steuerpflichtige  A ist sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig . Nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 2 sei er als in der Schweiz ansässig anzusehen. Diese Beurteilung indiziert...Aufenthalt stützt. Ebenso ist es unschädlich, wenn in einem Drittstaat gleichfalls (eine weitere) unbeschränkte Steuerpflicht  besteht. Dies gilt selbst dann, wenn der Steuerpflichtige  einen weiteren Wohnsitz in

3. Vergleich mit OECD-MA und Vergleich mit anderen DBA
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

der Quelleneinkünfte) ist im DBA-Schweiz noch nicht enthalten. Eine entsprechende Abgrenzung gegenüber der „beschränkten  Steuerpflicht “ erübrigt sich jedoch auch wegen der klaren Bezugnahme von Satz 1 auf...einem der beiden Vertragsstaaten. Außerdem fehlt jeder Hinweis darauf, dass auch die Vertragsstaaten selbst und ihre Gebietskörperschaften  das DBA in Anspruch nehmen können. Bei der Umschreibung der Ansässigkeit wird

5.222 Merkblatt zur Entlastung von deutscher Abzugsteuer gemäß § 50a Abs. 4 EStG aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Flick/Wassermeyer/Kempermann - 2025

§ 50a Abs. 5 EStG verpflichtet ist, Abzugsteuer auf Vergütungen einzubehalten, die er beschränkt  steuerpflichtigen  Personen schuldet, kann das BfF...oder festen Einrichtung zuzurechnen sind. Einige DBA verlangen zusätzlich, dass die Einkünfte im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig  sind und/oder dorthin überwiesen

...laden...
Weitere Beiträge laden