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UmgrStR 2002 - 2.1.4. Grenzüberschreitende Umwandlung (Rz 440-464)
Richtlinie des BMF vom 16.12.2025, 2025-0.981.373

Vermögen unter die Steuerbefreiung fällt Eine inländische unbeschränkt steuerpflichtige  Kapitalgesellschaft wird errichtend in eine Personengesellschaft umgewandelt, an der steuerbefreite Körperschaften ...Einschränkung des Besteuerungsrechtes gegenüber einem EU-Staat oder einem Staat des EWR, kann die übertragende Körperschaft  in ihrer letzten Körperschaftsteuererklärung  aufgrund von § 7 Abs.

UmgrStR 2002 - 3. Einbringungen (Art. III UmgrStG) (Rz 640-660)
Richtlinie des BMF vom 16.12.2025, 2025-0.981.373

(Wertzusammenhang) im Betriebsvermögen der übernehmenden Körperschaft  enthalten (erste Hälfte der Besteuerung mit 23% Körperschaftsteuer  ab 1.1.2024 , mit 24% in 2023 und davor mit 25% Körperschaftsteuer ),...§ 12 Abs. 3 UmgrStG in Betracht: Unbeschränkt steuerpflichtige  Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, ausländische Körperschaften , die mit den oben genannten vergleichbar

UmgrStR 2002 - 3.10. Einbringung und Unternehmensgruppen (Rz 1244-1245k)
Richtlinie des BMF vom 16.12.2025, 2025-0.981.373

diese ein, ändert dies nichts an der Unternehmensgruppe. Die laufende Firmenwertabschreibung der einbringenden Körperschaft  auf die 100-prozentige Beteiligung an der übernehmenden Beteiligungskörperschaft  ändert...ändert sich einbringungsbedingt nicht. Kommt es mangels Alleingesellschafterstellung der beteiligten Körperschaft  zur Ausgabe von Anteilen seitens der übernehmenden Beteiligungskörperschaft , gelten diese

UmgrStR 2002 - 3.1.6.3. Betrieb (Rz 687-713)
Richtlinie des BMF vom 16.12.2025, 2025-0.981.373

Der Abschluss eines grundbücherlich eingetragenen Dienstbarkeitsvertrages des Einbringenden mit der übernehmenden Körperschaft , das Vorliegen des uneingeschränkten Nutzungsrechtes der übernehmenden Körperschaft ...die Einbringung des jeweiligen Betriebes zulassen (siehe auch Rz 751). Sollte die Betriebsführung in Form einer Körperschaft  durch die Standesvorschriften nicht gedeckt sein, könnte in diesen Fällen wohl das

UmgrStR 2002 - 3.4. Steuerliche Bewertung des einzubringenden Vermögens (§§ 16 und 17 UmgrStG) (Rz 848-855)
Richtlinie des BMF vom 16.12.2025, 2025-0.981.373

Im Falle der Einbringung durch unbeschränkt steuerpflichtige  Körperschaften  sowie beschränkt  Steuerpflichtige  von Kapitalanteilen, die einem inländischen Betriebsvermögen zuzuordnenden sind, erfolgt die...ob die eingebrachten Kapitalanteile dem Betriebs- oder Privatvermögen zuzuordnen sind. Im Falle der Einbringung von beschränkt  steuerpflichtigen  Körperschaften  gilt dies nur, wenn der eingebrachte

UmgrStR 2002 - 3.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015) (Rz 860a-861)
Richtlinie des BMF vom 16.12.2025, 2025-0.981.373

fallen, die dem außerbetrieblichen Bereich zuzuordnen sind. Weiters fallen auch Kapitalanteilseinbringungen durch beschränkt  steuerpflichtige  Körperschaften  und beschränkt  steuerpflichtige  natürliche Personen...nicht zu einem inländischen Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteilen durch natürliche Personen und beschränkt  steuerpflichtige  Körperschaften  in EU/EWR-Körperschaften  wurde im Lichte der EuGH-Rechtsprechung zum

UmgrStR 2002 - 3.4.3. Bewertung von einzubringenden außerbetrieblichen Kapitalanteilen (§ 17 UmgrStG) (Rz 929-950)
Richtlinie des BMF vom 16.12.2025, 2025-0.981.373

§ 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG aus dem Privatvermögen in eine inländische Körperschaft  ein, ist der Kapitalanteil mit den Anschaffungskosten (Rz 931) anzusetzen. Beispiel: Der unbeschränkt steuerpflichtige  A bringt...§ 17 UmgrStG auch Bedeutung für die Bewertung bei der übernehmenden Körperschaft  und für die Bewertung der Gegenleistungs-Anteile an der übernehmenden Körperschaft .

UmgrStR 2002 - 4.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen (Rz 1493-1508a)
Richtlinie des BMF vom 16.12.2025, 2025-0.981.373

sich mit dem Einzelunternehmer B dadurch zu einer OG zusammen, dass B seinen Betrieb und A die 100%-Beteiligung an der Beteiligungskörperschaft  C und die 75%-Beteiligung an der Beteiligungskörperschaft  D überträgt....T zu 70% und das Gruppenmitglied Z zu 30% beteiligt. Die OG hält unter anderem die 100%-Beteiligung an der Beteiligungskörperschaft  X und die 70%-Beteiligung an der ausländischen Beteiligungskörperschaft  Y.

UmgrStR 2002 - 6.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§§ 36 und 37 UmgrStG) (Rz 1728-1738)
Richtlinie des BMF vom 16.12.2025, 2025-0.981.373

EU-UmgrG ) kommt es zu einer Übertragung von Vermögen auf der Ebene von Körperschaften . Die Gegenleistung für die Vermögensübertragung wird jedoch grundsätzlich nicht der übertragenden Körperschaft , sondern ihren...kommt. Dabei bleibt das Beteiligungsverhältnis der Anteilsinhaber der spaltenden Körperschaft  zueinander sowohl an den Nachfolgekörperschaften  bei einer Aufspaltung als auch an der spaltenden

IV. Absatz 2
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Strohner/Wingert - 2025

Das Außensteuergesetz sieht in § 16 eine verschärfte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen  vor, indem dort eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen  bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder...§ 138 Abs. 2 AO statuiert, soll die Finanzbehörde über Steuerpflichtige  mit Auslandsbeziehungen informiert werden. Alle unbeschränkt Einkommen- und Körperschaftsteuersubjekte  sind ohne Aufforderung

6. Reichweite des Schutzes
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

§ 8b Abs. 1 und 5 KStG ). Diese Grundsätze der Besteuerung gelten sowohl für beschränkt  steuerpflichtige  ausländische Unternehmen mit inländischer Betriebsstätte als auch für unbeschränkt Steuerpflichtige  inländische...der Schweiz über das hiernach anzuwendende System besteht nicht. Nach deutschem Steuerrecht ist bei der Veranlagung beschränkt  Steuerpflichtiger  nur der für die aus deutschen

7. Einschränkung des Art. 25 Abs. 2 Satz 2
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

[129] Diese einschränkende Ausnahmeregelung sei deshalb gerade nicht geeignet, auch in Fällen, in denen Körperschaften  Träger der Betriebsstätte seien, den Anwendungsbereich des Art. 25 Abs. 2 Satz 1 zu beschränken ....Besteuerungsmerkmale (Personenstand, Kinderzahl) dazu führen dürfen, dass der inländische Betrieb eines beschränkt  Steuerpflichtigen  im Ergebnis mit einer höheren inländischen Steuer belastet wird als der

1. Schutz des Absatz 1
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

[46] Art. 25 Abs. 1 besagt demnach nur, dass deutsche und Schweizer Staatsangehörige, die beide beschränkt  steuerpflichtig  sind, im Rahmen dieser beschränkten  Steuerpflicht  gleich behandelt werden müssen. Ebenso sind...[45] Zu diesen Kategorien gehören insbesondere die beschränkte  und die unbeschränkte Steuerpflicht  mit ihren für den Steuerpflichtigen  teils günstigen, teils ungünstigen Auswirkungen.

3. Sonstiges
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

27 Die Heranziehung ausländischer gemeinnütziger Körperschaften  oder Personenvereinigungen als beschränkt  Steuerpflichtige  zur Körperschaftsteuer  verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund der.... [71] Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass beschränkt  Steuerpflichtige  steuerrechtlich in jeder Hinsicht wie unbeschränkt Steuerpflichtige  behandelt werden müssten. Auch eine

II. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Schweiz (Abs. 2)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kolb - 2025

216 Beschränkt  Steuerpflichtige . Die Vollprogression findet nach dem Gesagten auch bei in der Schweiz beschränkt  steuerpflichtigen  Personen Anwendung. Zu beachten ist, dass die Vollprogression bei beschränkt ...auch bei in der Schweiz beschränkt  steuerpflichtigen  Personen Anwendung. Zu beachten ist, dass die Vollprogression bei beschränkt  Steuerpflichtigen  nach dem innerstaatlichen Recht

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