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I. Öffnungsklausel (Abs. 1)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Baßler - 2025

unterliegt eine solche Dividendenkompensationszahlung beim Empfänger, der nicht unbeschränkt einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig  ist, der beschränkten  Steuerpflicht  (...§ 50d Abs. 11 EStG begrenzt  des internationale Schachtelprivileg, welches Deutschland in nahezu allen seinen Abkommen vereinbart hat, um die mehrfache Belastung körperschaftsteuerpflichtiger  Gewinne (auf der

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und der dazugehörende Briefwechsel vom 11. August 1971 (BGBl. II 1972, 1022, 1033; 1973, 74), in Kraft getreten am 29.12.1972, (Gesetz zum Abkommen vom 5. September 1972, BGBl. II 1972, 1021)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Flick/Wassermeyer/Kempermann - 2025

zu erheben, ist eine Nachveranlagung auf den Zeitpunkt vorzunehmen, der dem Tage folgt, an dem die unbeschränkte Vermögensteuerpflicht  endet. Die auf die Dauer der unbeschränkten und der beschränkten  Steuerpflicht ...Staatsangehörigkeit besitzt und die in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig  war, kann die Bundesrepublik Deutschland in dem Jahr, in dem die unbeschränkte

II. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Schweiz (Abs. 2)
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kolb - 2025

216 Beschränkt  Steuerpflichtige . Die Vollprogression findet nach dem Gesagten auch bei in der Schweiz beschränkt  steuerpflichtigen  Personen Anwendung. Zu beachten ist, dass die Vollprogression bei beschränkt ...auch bei in der Schweiz beschränkt  steuerpflichtigen  Personen Anwendung. Zu beachten ist, dass die Vollprogression bei beschränkt  Steuerpflichtigen  nach dem innerstaatlichen Recht

3. Sonstiges
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

27 Die Heranziehung ausländischer gemeinnütziger Körperschaften  oder Personenvereinigungen als beschränkt  Steuerpflichtige  zur Körperschaftsteuer  verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund der.... [71] Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass beschränkt  Steuerpflichtige  steuerrechtlich in jeder Hinsicht wie unbeschränkt Steuerpflichtige  behandelt werden müssten. Auch eine

1. Schutz des Absatz 1
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

[46] Art. 25 Abs. 1 besagt demnach nur, dass deutsche und Schweizer Staatsangehörige, die beide beschränkt  steuerpflichtig  sind, im Rahmen dieser beschränkten  Steuerpflicht  gleich behandelt werden müssen. Ebenso sind...[45] Zu diesen Kategorien gehören insbesondere die beschränkte  und die unbeschränkte Steuerpflicht  mit ihren für den Steuerpflichtigen  teils günstigen, teils ungünstigen Auswirkungen.

6. Reichweite des Schutzes
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

§ 8b Abs. 1 und 5 KStG ). Diese Grundsätze der Besteuerung gelten sowohl für beschränkt  steuerpflichtige  ausländische Unternehmen mit inländischer Betriebsstätte als auch für unbeschränkt Steuerpflichtige  inländische...der Schweiz über das hiernach anzuwendende System besteht nicht. Nach deutschem Steuerrecht ist bei der Veranlagung beschränkt  Steuerpflichtiger  nur der für die aus deutschen

7. Einschränkung des Art. 25 Abs. 2 Satz 2
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Kubaile - 2025

[129] Diese einschränkende Ausnahmeregelung sei deshalb gerade nicht geeignet, auch in Fällen, in denen Körperschaften  Träger der Betriebsstätte seien, den Anwendungsbereich des Art. 25 Abs. 2 Satz 1 zu beschränken ....Besteuerungsmerkmale (Personenstand, Kinderzahl) dazu führen dürfen, dass der inländische Betrieb eines beschränkt  Steuerpflichtigen  im Ergebnis mit einer höheren inländischen Steuer belastet wird als der

IV. Absatz 2
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Strohner/Wingert - 2025

Das Außensteuergesetz sieht in § 16 eine verschärfte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen  vor, indem dort eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen  bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder...§ 138 Abs. 2 AO statuiert, soll die Finanzbehörde über Steuerpflichtige  mit Auslandsbeziehungen informiert werden. Alle unbeschränkt Einkommen- und Körperschaftsteuersubjekte  sind ohne Aufforderung

2. Gewinne eines Unternehmens
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Bärsch/Quilitzsch - 2025

Literatur: Bilsdorfer , Die sogenannte isolierende Betrachtungsweise, RIW 1983, 850; Birkholz , Beschränkte  Steuerpflicht  und isolierende Betrachtungsweise, BB 1972, 172; Clausen , Die beschränkte  Steuerpflicht :...die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung, StVj. 1992, 312; Debatin , Die isolierte Betrachtungsweise bei der beschränkten  Steuerpflicht  und ihre Kritik, DB 1962, 178; Ebling

6. Voraussetzung „Betriebsstätte im anderen Vertragsstaat“
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Bärsch/Quilitzsch - 2025

Festschrift für Harald Schaumburg, Köln 2009, S. 493; Streck /Lagemann , Verpachteter Gewerbebetrieb und Übergang zur beschränkten  Steuerpflicht , DStR 1976, 13; Wassermeyer , Steuerpflicht , Einkünfteerzielung und...[262] Entsprechendes muss beispielsweise dann gelten, wenn ein unbeschränkt steuerpflichtiger  Betriebsverpächter verstirbt und sein Erbe lediglich beschränkt  steuerpflichtig  ist. [263] Zur Kritik an die

4. Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Bärsch/Quilitzsch - 2025

§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AStG a.E.!). Nach § 2 Abs. 1 AStG unterliegt D bis zum Ablauf des Jahres 11 der erweiterten beschränkten  Steuerpflicht  in Deutschland. Die erweiterte beschränkte  Steuerpflicht  erstreckt sich auf...Mit der Auflösung der Betriebsstätte, beziehungsweise mit der Rückführung der Wirtschaftsgüter, endet die beschränkte  Steuerpflicht  in der Schweiz. In der Folge können

8. Die Berücksichtigung unternehmensinterner Liefer- und Leistungsbeziehungen
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Bärsch/Quilitzsch - 2025

Bedingungen (insbesondere Verrechnungspreise) zugrunde gelegt werden und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt  Steuerpflichtigen  gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt...Bedingungen (insbesondere Verrechnungspreise) zugrunde gelegt werden und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt  Steuerpflichtigen  gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt

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