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Wann sind Körperschaften beschränkt steuerpflichtig?
Körperschaften mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Zweck sind nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs 3 Z 3, § 5 Z 6). Die Körperschaft muss sowohl rechtlich nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage als auch tatsächlich durch die Geschäftsführung unmittelbar und ausschließlich der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen (§ 34 BAO). Die Befreiung von der unbeschränkten Steuerpflicht gilt sowohl für inländische Körperschaften als auch für EU-Körperschaften, EWR-Körperschaften oder für sonstige ausländische Körperschaften mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken überwiegend im Inland (§ 21 Abs 1 Z 1). Unter die Befreiung kann neben den Körperschaften eine Personenvereinigung, eine Vermögensmasse und ein Betrieb gewerblicher Art fallen (§ 34 Abs 2 BAO).

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 472
§ 12 Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben
Kommentar KStG | Körperschaftsteuergesetz Christoph Marchgraber/Patrick Plansky (3. Aufl.)

Zöchling/Unger , Sanierungszuschüsse und Teilwertabschreibung, in Bergmann (Hrsg), Praxisfragen zum Körperschaftsteuerrecht , FS Werilly (2000) 357 ff; H. Clemm/T. Clemm , Die körperschaftsteuerliche  Behandlung...S 904 ; Wiesner , Steuerreformgesetz 2005 – Änderungen in der Regierungsvorlage betreffend Körperschaften , RWZ 2004, 97; Wiesner , Zuwendungen an die spendenbegünstigte Gesellschafter-Körperschaft  als

Das Einkommensteuergesetz
Kommentar | Mit den gesetzlichen Änderungen und Erläuterungen und Anmerkungen
Kommentar Kohler/Gebhart/Lenneis - 2015 (1. Auflage)

§ 97 Steuerabgeltung 7. TEIL - BESTEUERUNG BEI BESCHRÄNKTER  STEUERPFLICHT  § 98 Einkünfte bei beschränkter  Steuerpflicht  § 99 Steuerabzug in besonderen Fällen § 99a Befreiung...natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988), BGBl. Nr. 400/1988 1. TEIL - PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT  § 1 2. TEIL - SACHLICHE STEUERPFLICHT  1. ABSCHNITT

§ 8 Einlagen, Entnahmen und Einkommensverwendung
Kommentar KStG | Körperschaftsteuergesetz Gernot Ressler/Birgit Rohm (3. Aufl.)

Vermögensvorteils durch einen Nahestehenden, ÖStZ 2007, 454; Mayr , BudBG 2007: Wichtiges zur Einkommen- und Körperschaftsteuer , RdW 2007, 237; König , Einlagen in Körperschaften  nach dem BBG 2007, taxlex 2007,...Einlagen und verdeckte Ausschüttungen im Körperschaftsteuerrecht , in Bergmann (Hrsg), Praxisfragen zum Körperschaftsteuerrecht , FS Werilly (2000) 335; Maurer/Perkounigg , Genossenschaftliche Rückvergütungen,

Die steuerlichen Neuerungen 2026
Umwidmungszuschlag - befristete IFB-Erhöhung - Wahlrecht bei fiktiven Anschaffungskosten - Ausweitung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale - Erhöhung des Pendlereuros - teilweise Aussetzung der Inflationsanpassung - Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen - Steuerschuld aufgrund der Rechnung nur zwischen Unternehmern - kein Vorsteuerabzug bei Vermietung von Luxusimmobilien - Verschärfungen in der Grunderwerbsteuer - Anhebung von Stiftungseingangssteuer(äquivalent) - Erhöhung der Umsatzerlösgrenze für die Zuständigkeit des FAG - Erweiterung der verpflichtenden elektronischen Zustellung - höhere Umsatzgrenze für Belegerteilung und Registrierkassenpflicht - Erweiterung des Verkürzungszuschlags - Straftatbestandserweiterung bei zu Unrecht erklärten Verlusten - motorbezogene Versicherungssteuer auch für E-Kfz - NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge - NoVA-Vergütung bzw NoVA-Verminderung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Anhebung bzw Ausweitung der Tabaksteuer - Senkung der Elektrizitätsabgabe - Beleglotteriegesetz
Aufsatz von Birgit Reiner und Jürgen Reiner, SWK 3/2026, 62

Einführung eines Pflichtveranlagungstatbestands für beschränkt  Steuerpflichtige  (§ 102 Abs 1 Z 2 lit b und Abs 3 letzter Satz EStG iVm § 124b Z 486 EStG idF BGBl I...Steuersatz von 15 % bei Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft  (§ 10a Abs 3 KStG, § 12 Abs 1 Z 10 lit c KStG iVm § 26c Z 99 und 100 KStG idF BGBl I 2025/99)

§ 12 Anwendungsbereich
Kommentar UmgrStG | Umgründungssteuergesetz Gebhard Furherr (14. Aufl.)

- Grenzüberschreitende Einbringung: Inländischer Einbringender überträgt auf ausländische Körperschaft  oder ausländischer Einbringender überträgt auf inländische Körperschaft  (Belegenheit des Vermögens irrelevant;...Enkelgesellschaft). Side-stream-Einbringung: Einbringung in eine Körperschaft , deren Anteile mittelbar oder unmittelbar von den Anteilsinhabern der einbringenden Körperschaft  gehalten werden (Beispiel:

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