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Was besagt das Ausschüttungsverbot?
Das Ausschüttungsverbot besagt, dass mit Ausnahme der offenen Ausschüttung, die auf einem formal korrekten Gewinnverteilungsbeschluss der gesetzlichen Gewinnverteilungsregeln beruht, alle sonstigen Vermögenszuwendungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter untersagt sind. Ausnahmen davon bestehen nur dann, wenn die Leistung der GmbH basierend auf einem Rechtsgeschäft erfolgt, das seine Grundlage außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses hat und auch nur dann, wenn das Rechtsgeschäft einem Drittvergleich standhält. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr vor, der die Nichtigkeit der Ausschüttung zur Folge hat.

(Fritz, Wie führe ich eine GmbH richtig, 3. Aufl., Rz 4/431f)
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