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Was versteht man im Einkommensteuerrecht unter einer außergewöhnlichen Belastung?
Außergewöhnliche Belastungen sind nichtabzugsfähige oder private Ausgaben, die nicht bereits als Sonderausgaben, Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt wurden. Hierunter fallen zB Mehraufwendung für die Pflege naher Angehöriger oder Aufwendungen zur Beseitigung eines Katastrophenfalles.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 7. Aufl., Rz 376f)
Außergewöhnliche Belastungen - Außergewöhnliche Belastungen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen - Außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, i.d. aktuellen Fassung

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen , BGBl. Nr. 303/1996, i.d. aktuellen Fassung...Außergewöhnliche Belastungen  Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen , BGBl. Nr. 303/1996, i.d. aktuellen Fassung

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