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Was versteht man im Einkommensteuerrecht unter einer außergewöhnlichen Belastung?
Außergewöhnliche Belastungen sind nichtabzugsfähige oder private Ausgaben, die nicht bereits als Sonderausgaben, Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt wurden. Hierunter fallen zB Mehraufwendung für die Pflege naher Angehöriger oder Aufwendungen zur Beseitigung eines Katastrophenfalles.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 376f
§ 20 EStG — Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben
Kommentar Einkommensteuergesetz Kofler/ Wurm

2130/70 , VwSlg 4199 F/1971, in der der VwGH Aufwendungen der Lebensführung von der außergewöhnlichen Belastung  unterscheidet). Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung  gehören aber zur Einkommensverwendung....(siehe Tz 123). Umgekehrt kommt bei Abs 1 Z 1 das in Abs 3 normierte Abzugsverbot im Rahmen der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen  nicht zur Anwendung (siehe dazu Tz 160

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