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Angestellte - Werbung - Karenzzeiten (gültig seit 1.1.2024)
Kommentar KomKo - Kommentierte Kollektivverträge | Wolfram Hitz/Florian Schrenk - Stand: 30.01.2026

Monate bei erstem Kind berücksichtigt, nunmehr in Summe 22 Monate angerechnet ) Bei einer weiteren Karenz im selben Arbeitsverhältnis würde aus dem KV keine weitere Anrechnung  erfolgen. Karenzen für...1.1.2019 ) eine Karenzzeit bei Vorrückungen oder als Vordienstzeit  berücksichtigt, ist die bereits erfolgte Anrechnung  von den nunmehr maximal 22 Monaten

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