§ 10a KStG ) und die Zinsschranke (
Trefferliste
Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen (§ 12a KStG): Zinsaufwendungen (gekürzt um steuerpflichtige Zinserträge, Zinsüberhang) sind in einem Wirtschaftsjahr insoweit nicht abzugsfähig, als sie 30% des steuerlichen EBITDA übersteigen. Eine Abzugsfähigkeit eines Zinsüberhangs besteht jedoch jedenfalls bis zu einem Betrag von 3 Millionen Euro (Freibetrag).
(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 538
Einkünfteverlagerungen in das niedrig besteuernde Ausland?, Ubg 2023, 601; Behrens /Sparr , Die Zinsschranke und die Zinshöhenschranke nach dem
werden. Dieses Gestaltungspotenzial ist durch den Gesetzgeber erkannt und bspw. über die sog. Zinsschranke (
Somit könnte Zinsaufwand geschaffen werden, der in Deutschland - vorbehaltlich der Anwendung der Zinsschranke gemäß
[54] seinerzeit u.a. die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Hierzu führte er neben der Zinsschranke (
Kein Vortrag des (teils) nicht abzugsfähigen Lizenzaufwands . Im Unterschied zur Zinsschranke i.S.d.
nicht an die Niedrigbesteuerung beim Lizenzgeber an. Andererseits weist sie Tendenzen der deutschen Zinsschranke i.S.d.
[149] bei der vergleichbaren Problematik betreffend die Zinsschranke i.S.d.
wusst von der bestehenden Möglichkeit des Zinsvortrags im Rahmen der Zinsschranke abgewichen. [429] Im Unterschied zur Zinsschranke besteht zudem keine
7 EStG mit Ausnahme des § 4h ermittelte Gewinn für die Anwendung der Zinsschranke maßgeblich....§ 4k EStG vor Anwendung der Zinsschranke gemäß
Ein Kernelement der Unternehmensteuerreform ist die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Zinsschranke (vgl. insbesondere
berücksichtigt worden wäre; dementsprechend sind nationale Abzugsbeschränkungen wie beispielsweise die Zinsschranke (
einer in- oder ausländischen Betriebsstätte zugeordneten Finanzierungsaufwendungen wird nicht durch die Zinsschranke nach...[5112] Mit dieser Vorgehensweise soll auch die Anwendung der Zinsschranke gem.
Rechtsfolge . Diese besteht in einem (Teil-)Abzugsverbot von (Lizenz-)Aufwand. Vergleichbar der Zinsschranke i.S.d.
Maywald , Die US-Steuerreform aus der Sicht ausländischer Investoren - Erläuterungen des FDII-Regimes und der Zinsschranke mit Beispielsrechnungen, IWB
objektiven Nettoprinzips zu rechtfertigen. Erschwerend ist dabei zu berücksichtigen, dass abweichend von der Zinsschranke i.S.d....insoweit keine „Ausweichmöglichkeit“. Dies unterscheidet die Lizenzschranke beispielsweise von der Zinsschranke i.S.d.
§ 8a KStG (Zinsschranke ) in der Hinzurechnungsbesteuerung,
Rz. 234 ff. verwiesen. Durch das ATAD-UmsG erstmals anwendbar geworden sind die Regeln zur Zinsschranke (
§ 50d Abs. 3 EStG i.d.F. JStG 2007 unter Berücksichtigung der Zinsschranke , IStR 2007, 870; Kollruss , Why Exit