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Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner mehr als 5% aller fälligen Schulden nicht in angemessener Frist erfüllen kann. Maßgebend ist, ob der Schuldner mangels bereiter Zahlungsmittel nicht in der Lage ist, alle seine fälligen Schulden zu bezahlen und sich die erforderlichen Zahlungsmittel voraussichtlich nicht alsbald beschaffen kann.

(Feuchtinger/Lesigang/Prior, Praxisleitfaden Insolvenzrecht, 5. Aufl., 10)

(OGH 19.01.2011, 3Ob99/10w)
BFG 30.09.2024, RV/2100547/2022: Erträge aus einer Kapitalanlage im Zusammenhang mit einem betrügerischen Genussscheinmodell eines Finanzberaters
Judikatur

benannt. Das sei der Zeitpunkt, in dem die Gutschriften erstmals nicht mehr zu Geld gemacht werden konnten. Zur Zahlungsunfähigkeit  des XY sei der Vollständigkeit halber noch ergänzt, dass zwar der Gutachter Dr. G in...Zahlungen als Kapitalrückzahlungen zu werten seien. Zudem sei laut Feststellung des Gerichtssachverständigen Dr. G die Zahlungsunfähigkeit  des Herrn XY bereits 1996 - kurz nach

BFG 30.09.2024, RV/2100549/2022: Erträge aus einer Kapitalanlage im Zusammenhang mit einem betrügerischen Genussscheinmodell eines Finanzberaters
Judikatur

benannt. Das sei der Zeitpunkt, in dem die Gutschriften erstmals nicht mehr zu Geld gemacht werden konnten. Zur Zahlungsunfähigkeit  des XY sei der Vollständigkeit halber noch ergänzt, dass zwar der Gutachter Dr. G in...Zahlungen als Kapitalrückzahlungen zu werten seien. Zudem sei laut Feststellung des Gerichtssachverständigen Dr. G die Zahlungsunfähigkeit  des Herrn XY bereits 1996 - kurz nach

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