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Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner mehr als 5% aller fälligen Schulden nicht in angemessener Frist erfüllen kann. Maßgebend ist, ob der Schuldner mangels bereiter Zahlungsmittel nicht in der Lage ist, alle seine fälligen Schulden zu bezahlen und sich die erforderlichen Zahlungsmittel voraussichtlich nicht alsbald beschaffen kann.

(Feuchtinger/Lesigang/Prior, Praxisleitfaden Insolvenzrecht, 5. Aufl., 10)

(OGH 19.01.2011, 3Ob99/10w)
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diesen Daten ergibt sich zweifelsfrei, dass ***Sohn3GF*** im Zeitpunkt der Abtretung der Forderung - im März 2013 - zahlungsunfähig  war. In Hinblick auf die Bankschulden,...Protokoll Zeugeneinvernahme - ***S***) sei zu entnehmen, dass ***Sohn3GF*** im Zeitpunkt der Forderungsabtretung zahlungsunfähig  und auf die finanzielle Unterstützung

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Judikatur

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