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Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner mehr als 5% aller fälligen Schulden nicht in angemessener Frist erfüllen kann. Maßgebend ist, ob der Schuldner mangels bereiter Zahlungsmittel nicht in der Lage ist, alle seine fälligen Schulden zu bezahlen und sich die erforderlichen Zahlungsmittel voraussichtlich nicht alsbald beschaffen kann.

(Feuchtinger/Lesigang/Prior, Praxisleitfaden Insolvenzrecht, 5. Aufl., 10)

(OGH 19.01.2011, 3Ob99/10w)
6. Laufende Verwaltung im Mietshaus
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