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Wem kommt das Weisungsrecht bei einer GmbH zu?
Das Weisungsrecht bei der GmbH kommt allen Gesellschaftern gemeinsam, dh der Generalversammlung, zu. Weisungen werden durch Beschluss in der Generalversammlung gefasst, wofür eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht.

(N. Arnold/Pampel in Gruber/Harrer (Hrsg), GmbHG, 2.Aufl., § 20 Rn 25f)
2.2 Schuldner der steuerbaren Leistung
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Flick/Wassermeyer/Kempermann - 2025

1. Die R. AG mit Sitz in Luzern will ihre Geschäftsliegenschaft renovieren und erteilt dazu der K. GmbH  mit Sitz in München, Deutschland, einen entsprechenden Auftrag. Die K. GmbH , München, entsendet zur...Verantwortlichkeiten und Risiken trägt. Das Recht an den Arbeitsergebnissen bzw. an den Arbeitsleistungen sowie das Weisungsrecht  stellen somit die wichtigsten Merkmale

§ 47 Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Andrea Ebner (19. Aufl.)

und in den Förderverträgen festgelegte Bestimmungen einzuhalten, haben die Eigentümer des Forschungszentrums ihr Weisungsrecht  dokumentiert. Untermauert wird diese dienstvertragl Weisungsgebundenheit durch die...leitenden Angestellten - schwächer ausgeprägt. Die Funktion des Leiters des Forschungszentrums ist mit der eines GmbH-Geschäftsführers  vergleichbar (Vertretung nach außen,

§ 25 EStG — Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z 4)
Kommentar Einkommensteuergesetz Geringer/ Kirchmayr

Ist ein Einzelunternehmer gleichzeitig Gesellschafter einer mit dem Einzelunternehmen wirtschaftlich verflochtenen GmbH , dann gehört das Entgelt für die Überlassung der Gewerbeberechtigung an die GmbH  auch dann zu den...Ro 2015/13/0015 , jeweils zu Reinigungspersonal; vgl auch Beiser , RdW 2014, 737). Wenn jedoch eine GmbH  lediglich zwischengeschalten wird, so sind die Einkünfte der GmbH  im Sinne der Markteinkommenstheorie

§ 72
Kommentar FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2 Elisabeth Köck (6. Aufl.)

soweit nicht gesetzliche Ausnahmen vorgesehen sind, in ihren Entscheidungen nicht ungebunden sind, sondern dem Weisungsrecht  der übergeordneten Behördeninstanzen unterliegen. Das Weisungsrecht  der Oberbehörde...für die Mitglieder der Spruch- und Beschwerdesenate zutrifft, in ihren Entscheidungen nicht ungebunden, sondern dem Weisungsrecht  des ihnen vorgesetzten Organs unterworfen. Das Weisungsrecht  entspricht einem

§ 159 Strafbare Patentverletzung
Kommentar PatG | Patentgesetz Markus Grötschl (2. Aufl.)

könnte. In der Regel wird eine Haftungsbefreiung aber deshalb nicht infrage kommen, weil ein Geschäftsführer einer GmbH  nicht wirtschaftlich vom Vertragspartner der GmbH  abhängig ist. Wenn überhaupt ist die GmbH ...bejaht, deren einziger Komplementär strafrechtlich verurteilt wurde. Gleiches muss in einem Zivilverfahren gegen eine GmbH  oder Aktiengesellschaft gelten, wenn ein Geschäftsführer oder Vorstand dieser GmbH  bzw

III. Tatbestandsvoraussetzungen einer Funktionsverlagerung (Abs. 3b Satz 1, erster Satzteil)
Kommentar Außensteuerrecht | Ditz/Greinert/Licht - 2025

31.12.2023 . Es ist beabsichtigt, dass die A-AG nach dem Auslaufen des Lizenzvertrages mit der T-GmbH  die Marke ABC an ihre in Österreich ansässige Tochtergesellschaft, die Ö-GmbH , lizenziert. Die Ö-GmbH  soll auf...Die in Deutschland ansässige A-AG hat mit ihrer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaft, der T-GmbH , einen Lizenzvertrag abgeschlossen, wonach die Marke ABC von der A-AG an die T-GmbH  lizenziert wird.

§ 26 Umwandlung einer FlexKapG in eine AG und einer AG in eine FlexKapG
Kommentar FlexKapGG | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz Stephanie Sauer/Alexander Hiermann (2. Aufl.)

83 S zu dieser Frage Foglar-Deinhardstein , Umwandlung einer GmbH  mit Unterbilanz in eine AG zulässig?, GES 2011, 10 ff; ders , Nochmals zum Gläubigerschutz beim Formwechsel von der GmbH  in die AG, GES 2016, 52 ff;...Umwandlung einer FlexKapG in eine AG werden in der Praxis vergleichbar sein mit jenen, die bereits Umwandlungen einer GmbH  in eine AG zugrunde lagen. In Betracht

19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend
Kommentar Außensteuerrecht | Schönfeld/Kahlenberg/Sendke - 2025

Beispiel: Die unbeschränkt steuerpflichtige A-­GmbH  vertreibt Produkte an eine ausländische Gesellschaft (C-Co.). Die A-­GmbH  ist zu 60 Prozent an der C-Co. beteiligt. Der A-­GmbH  nahestehende Personen existieren...A-­GmbH  ist zu 60 Prozent an der C-Co. beteiligt. Der A-­GmbH  nahestehende Personen existieren nicht. Die A-­GmbH  vertreibt Waren im Wert von 1.000.000 € an die C-Co. Der Gesamtgewinn der C-Co. beträgt 600.000 €;

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