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Wem kommt das Weisungsrecht bei einer GmbH zu?
Das Weisungsrecht bei der GmbH kommt allen Gesellschaftern gemeinsam, dh der Generalversammlung, zu. Weisungen werden durch Beschluss in der Generalversammlung gefasst, wofür eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht.

(N. Arnold/Pampel in Gruber/Harrer (Hrsg), GmbHG, 2.Aufl., § 20 Rn 25f)
§ 2 Unternehmer, Unternehmen
Kommentar UStG | Umsatzsteuergesetz Karoline Windsteig (3. Aufl.)

). Als Steuersubjekt ist in solchen Fällen nicht die Vorgesellschaft als ein von der in Gründung befindlichen GmbH  verschiedener Rechtsträger, sondern die erst später existent werdende GmbH  selbst anzusehen (...11.11.2015 , V R 8/17 , wonach der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH  im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH  dann zum Vorsteuerabzug berechtigt

Art 15 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
Kommentar DBA | Doppelbesteuerungsabkommen Karl Waser (2. Aufl.)

Beispiel Der in Deutschland ansässige Herr A ist Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen GmbH . Er ist für die dt GmbH  nicht nur in der Funktion als Geschäftsführer in Österreich tätig, sondern auch als...ansässigen DE AG damit beauftragt, die Geschäftsführung der in Österreich ansässigen Tochtergesellschaft (AT GmbH ) zu übernehmen. Herr DE ist Dienstnehmer der DE AG. Die DE AG verrechnet der AT GmbH  dafür

§ 10 Steuersätze
Kommentar UStG | Umsatzsteuergesetz Robert Pernegger (3. Aufl.)

C-62/92 ). Beispiel: Die A-GmbH  vermietet ein gesamtes Zinshaus an die B-GmbH . Diese vermietet schließlich die einzelnen Wohnungen an Private. Die B-GmbH  verzichtet gegenüber der A-GmbH  auf ihre Mietrechte. Der...Beispiel: Der Unternehmer A vermietet sein gesamtes Zinshaus an die B-GmbH . Diese vermietet es weiter an die C-GmbH . Die C-GmbH  vermietet schließlich die einzelnen Wohnungen an Private. Die sonstigen

XXIII. Konzernabschluss
Buch IFRS versus UGB | Fischl - 2026 (4. Aufl.)

An der I-GmbH  sind die A-GmbH  und die B-GmbH  mit jeweils 30 % beteiligt. An der J-GmbH  sind die B-GmbH  und die C-GmbH  mit jeweils 40 % beteiligt. An der K-GmbH  ist die C-GmbH  mit 60 % beteiligt. An der L-GmbH ...wobei die Stimmrechte den Kapitalanteilen entsprechen: An der H-GmbH  ist die A-GmbH  mit 80 % beteiligt. An der I-GmbH  sind die A-GmbH  und die B-GmbH  mit jeweils 30 % beteiligt. An der J-GmbH  sind die B-GmbH 

Einlagenrückgewähr und verdeckte Gewinnausschüttung im Gesellschaftsrecht
Buch Handbuch Verdeckte Gewinnausschüttung | Martin Karollus - 2021 (3. Aufl.)

des Personengesellschaftsrechts unter Bereinigung grundlegender Anwendungsfragen‘ beabsichtigte, Probleme der GmbH  & Co KG aber mit keinem Wort erwähnt. Aus diesem Schweigen des Gesetzgebers zur GmbH  &...[48] Die Folge war und ist eine Welle von Liberalisierungsmaßnahmen in den nationalen GmbH-Rechten , mit denen versucht wurde, auch die eigene GmbH  attraktiver zu machen.

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