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Wann ist eine Verbandsklage zulässig?
Eine Verbandsklage ist zulässig, wenn Inhalte von AGB oder Vertragsformularen gegen gesetzliche Regelungen oder die guten Sitten verstoßen und Wiederholungsgefahr besteht.

(Witt-Dörring in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 355)
§ 83c. Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen
Gesetz vom 1. August 1895, über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdiktionsnorm – JN). § 83c. Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen, BGBl. Nr. 756/1992, gültig ab 01.01.1993

§ 83c. Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen ...JN § 83c. Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen , BGBl. Nr. 756/1992, gültig ab

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