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Wann ist eine Verbandsklage zulässig?
Eine Verbandsklage ist zulässig, wenn Inhalte von AGB oder Vertragsformularen gegen gesetzliche Regelungen oder die guten Sitten verstoßen und Wiederholungsgefahr besteht.

(Witt-Dörring in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 355)
§ 83c. Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen
Gesetz vom 1. August 1895, über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdiktionsnorm – JN). § 83c. Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen, BGBl. Nr. 756/1992, gültig ab 01.01.1993

§ 83c. Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen ...JN § 83c. Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen , BGBl. Nr. 756/1992, gültig ab

Krankenversicherung: Verfristung des Verbandsunterlassungsanspruchs nach § 178g Abs 1 VersVG; Unanwendbarkeit der Regelungen über die „kollektive Rechtsverfolgung“ gemäß §§ 619 ff ZPO
ZVers 3/2026, 137

auf Abhilfe gegen ein kollektive Verbraucherinteressen beeinträchtigendes Unternehmerverhalten gerichtet sein. Eine Verbandsklage  auf Abhilfe für einzelne Verbraucher...Institutionen das Recht ein, im Interesse der Versicherungsnehmer Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Die zur Verbandsklage  berechtigten Institutionen sind von

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