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Wann ist eine Verbandsklage zulässig?
Eine Verbandsklage ist zulässig, wenn Inhalte von AGB oder Vertragsformularen gegen gesetzliche Regelungen oder die guten Sitten verstoßen und Wiederholungsgefahr besteht.

(Witt-Dörring in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 355)
Krankenversicherung: Verfristung des Verbandsunterlassungsanspruchs nach § 178g Abs 1 VersVG; Unanwendbarkeit der Regelungen über die „kollektive Rechtsverfolgung“ gemäß §§ 619 ff ZPO
ZVers 3/2026, 137

auf Abhilfe gegen ein kollektive Verbraucherinteressen beeinträchtigendes Unternehmerverhalten gerichtet sein. Eine Verbandsklage  auf Abhilfe für einzelne Verbraucher...Institutionen das Recht ein, im Interesse der Versicherungsnehmer Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Die zur Verbandsklage  berechtigten Institutionen sind von

Fernabsatz von Finanzdienstleistungen nach der Richtlinie (EU) 2023/2673 und dem österreichischen Umsetzungsentwurf
Eine systematische Analyse im Lichte des Versicherungsrechts
Aufsatz von Dominik Dworniczak, ZVers 3/2026, 114

auch in individuellen zivilrechtlichen Rechtsfolgen und vor allem in der Abstellung rechtswidriger Praktiken durch Verbandsklagen  bestehen.“ ; zu Verbandsklagen  nach...in individuellen zivilrechtlichen Rechtsfolgen sowie insbesondere in der Abstellung rechtswidriger Praktiken durch Verbandsklagen  bestehen kann.

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