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Wann ist eine Verbandsklage zulässig?
Eine Verbandsklage ist zulässig, wenn Inhalte von AGB oder Vertragsformularen gegen gesetzliche Regelungen oder die guten Sitten verstoßen und Wiederholungsgefahr besteht.

(Witt-Dörring in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 355)
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