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Wie erfolgt die Erhebung der Umsatzsteuer?
Die Erhebung der Umsatzsteuer erfolgt im Wege der Selbsterklärung durch Voranmeldungen und Vorauszahlungen in monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungszeiträumen eines Kalenderjahres.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 665
BFG 22.12.2025, RV/5101067/2021: 1. Beurteilung der Wiederaufnahme bei rechtskräftigem Sachbescheid 2. Beweiswürdigung bei geänderter Argumentation 3. Einkünfte aus LuF oder aus GW bei erheblichen Zukäufen 4. Ermittlung des Gewinns und der USt-Zahllast
Judikatur

bei rechtskräftigem Sachbescheid 2. Beweiswürdigung bei geänderter Argumentation 3. Einkünfte aus LuF oder aus GW bei erheblichen  Zukäufen 4. Ermittlung des Gewinns und der USt-Zahllast ...Zu den Spruchpunkten I. bis III. (Abweisung WA ESt und USt  2012 bis 2014; Aufhebung WA ESt und USt  2015; Abänderung ESt 2016)

BFG 13.01.2026, RV/7300028/2024: Objektive Tatseite der unrechtmäßigen Geltendmachung von Vorsteuern und die Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge steht noch nicht abschließend fest, umfangreiche Ermittlungen sind noch erforderlich, daher Aufhebung und Zurückverweisung
Judikatur

Höhe von € 7.583,68 Umsatzsteuer  04/2021 in Höhe von € 7.130,56 Umsatzsteuer  05/2021 in Höhe von € 5.288,26 Umsatzsteuer  06/2021 in Höhe von € 2.586,12 Umsatzsteuer  07/2021 in Höhe von € 9.500,17 Umsatzsteuer ...dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und zwar: Umsatzsteuer  01/2021 in Höhe von € 10.947,23 Umsatzsteuer  02/2021 in Höhe von € 6.965,93 Umsatzsteuer  03/2021 in Höhe von € 7.583,68 Umsatzsteuer 

BFG 13.01.2026, RV/2100680/2016: Zurechnung an den zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentümer
Judikatur

04. Mai 2015 bei der N-GmbH die Verfahren Umsatzsteuer  und Körperschaftsteuer 2010 bis 2012 wieder auf und setzte mit den Sachbescheiden vom selben Tag die Umsatzsteuer  und Körperschaftsteuer für die Jahre...§ 184 BAO - USt  Nachschauzeitraum: Da die iZm den fehlenden Automaten des Anlagevermögens stehende Schätzung der Einspielergebnisse auch den USt-Nachschauzeitraum  Jänner 2013 bis

BFG 17.02.2026, RV/2100479/2024: Schätzung von nicht erklärten Umsätzen
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der Verfahren zur Umsatzsteuer  2019 und 2020 werden abgewiesen. II. Die angefochtenen Bescheide betreffend Umsatzsteuer  2018 - 2021 werden abgeändert: Die Umsatzsteuer  2018 wird festgesetzt mit: 3.976,30 Euro....2018 wird festgesetzt mit: 3.976,30 Euro. Die Umsatzsteuer  2019 wird festgesetzt mit: 149.311,89 Euro. Die Umsatzsteuer  2020 wird festgesetzt mit: 55.835,20 Euro. Die Umsatzsteuer  2021 wird festgesetzt mit:

BFG 11.03.2026, RV/2100666/2024: Unzulässigkeit der Wiederaufnahme; weiters Säumniszuschläge, Anspruchszinsen, Zurücknahme von Beschwerden
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die Bescheide vom 4.7.2024 betreffend Wiederaufnahme Umsatzsteuer  2021, Umsatzsteuer  2021, Wiederaufnahme Körperschaftsteuer 2021, Körperschaftsteuer 2021, Anspruchszinsen 2021, Säumniszuschlag Umsatzsteuer ...9. Juli 2024 , betreffend Säumniszuschlag Umsatzsteuer  2018, Säumniszuschlag Umsatzsteuer  2019 und Säumniszuschlag Umsatzsteuer  2021 A. zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde gegen die Bescheide

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