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Wann ist eine Steuerschuld fällig?
Eine Steuerschuld ist grundsätzlich innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids fällig und zu entrichten.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 447
BFG 31.05.2023, RV/2100806/2022: Bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft ist im Versendungsfall in der Regel die erste Lieferung die bewegte Lieferung und daher steuerfrei. Die auf die befreite Lieferung fälschlicherweise ausgestellte Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abzugsfähig.
Judikatur

österreichische Umsatzsteuer von J. AG in Rechnung gestellt wurde, für die kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Denn Steuerschuld  kraft Rechnungslegung setzt (wie auch...EuGH 15.3.2007, C-35/05 "Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH") und in Fällen des Übergangs der Steuerschuld  zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer

BFG 19.03.2026, RV/7300081/2025: Schmuggel eines in der Schweiz gekauften Ringes durch Ukrainer mit Vertriebenenstatus in Österreich
Judikatur

erneut in die Berechnung der Eingangsabgabenschuld aufgenommen. Die belangte Behörde hat erneut festgestellt, dass die Einfuhrumsatzsteuerschuld  in der Höhe von EUR 8.610,-entstanden...EUR 1.050 sein, da diese auch tatsächlich entstanden ist. Es besteht keine Grundlage dafür, dass die nicht entstandene Einfuhrumsatzsteuerschuld  dennoch als Grundlage für die

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