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Wann ist eine Steuerschuld fällig?
Eine Steuerschuld ist grundsätzlich innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids fällig und zu entrichten.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 447
Die Paketsteuer als Bestandteil der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage
Das Zusammenspiel mit Umsatzsteuer und neuen EU-Abgaben auf Kleinsendungen
Aufsatz von Michael Tumpel, SWK 29/2026, 1206

einheitlich für den jeweiligen Erklärungszeitraum zur Berechnung je Bestellung optieren kann (§ 3 PakStG). Die Steuerschuld  entsteht bereits mit der Annahme der...inländischen Fiskalvertreter zu bestellen haben (§ 9 PakStG). Anzuwenden ist das Gesetz auf Zustellungen, für die die Steuerschuld  nach dem

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