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Welche Schäden sind vom PHG erfasst?
Vom PHG erfasst sind Sachschäden an vom fehlerhaften Produkt verschiedenen Sachen sowie Personenschäden, jedoch keine reinen Vermögensschäden.

(Fidesser, Praxishandbuch Produkthaftung, 40, 41)
Die Haftung und Vertragsbeziehungen in der Lieferkette und im Konzern - AGB-Klauselkontrolle als Prüfstein der Risikoverteilung
Buch Leistungsbeziehungen im Konzern | Helene Hayden/Filip Gavranovic - 2026 (1. Aufl.)

329; F. Bydlinski , Die Risikohaftung des Arbeitgebers (1986) 56 f, 79 ff; Canaris , Risikohaftung bei schadensgeneigter  Tätigkeit in fremdem Interesse, RdA 1966, 43; Wilburg , Elemente des Schadensrechts  187 f, 194...dargelegt - aktuell noch im Fluss ist, ist sie noch lange nicht gänzlich vom Tisch. Vor diesem Hintergrund der auch schadenersatzbewehrten  Sorgfaltspflichten stellt sich daher

9. Haftung für (Trainings-)Daten
Buch Praxishandbuch Data Act | Humer - 2025 (1. Aufl.)

das KI-System vom Anbieter lizenziert und für die Diagnose eingesetzt hat und aufgrund des Vorfalls seinerseits Schadenersatz  leisten musste, in Frage. Schadenauslösend  in den Beispielfällen waren die zum...ist der AI Act) oder nationalem Recht nicht entspricht, welche der Verhinderung der Risiken bzw des entstandenen Schadens  dienen, oder ii. dass der Schaden  durch eine offensichtliche Fehlfunktion

Kapitel 19: Regulierung von Kryptowerten - Rechtsfragen zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht
Buch Handbuch Kryptowerte | Fabian Schinerl - 2025 (1. Aufl.)

[94] Darüber hinaus unterscheiden sich auch die Anspruchsvoraussetzungen, Methoden der Schadensberechnung  und Beweisregeln für Schadenersatzklagen  innerhalb der EU erheblich....I/1 (16. Lfg 2021); Koziol , Österreichisches Haftpflichtrecht II 3 (2018); Koziol , Schadenersatz  für reine Vermögensschäden , JBl 2004, 273; Koziol

Musterverträge
Buch Der Lizenzvertrag | Krenn/Alavi Kia (Hrsg) - 2025 (1. Aufl.)

des Lizenzgebers beruhen, haftet der Lizenzgeber jedenfalls unbeschränkt. Gleiches gilt für vorsätzlich herbeigeführte Schäden . Eine allfällige Haftung des Lizenzgebers nach den Regeln des PHG  bleibt ebenso unberührt....der Software zugunsten anderer Gruppenunternehmen:] Die Haftung des Lizenzgebers erstreckt sich nicht bloß auf Schäden  des Lizenznehmers, sondern gleichermaßen auch auf sämtliche Schäden , welche sonstige mit dem

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