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Welchen Zweck verfolgt ein Sanierungsplan?
Ein insolvenzrechtlicher Sanierungsplan verfolgt den Zweck, dass der Schuldner die Verwertung seines Vermögens verhindern kann. Aus diesem Grund kann auch nur er einen Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplanes stellen.

(Feuchtinger/Lesigang/Prior, Praxisleitfaden Insolvenzrecht, 5. Aufl., 81)
§ 33b. Solvabilitäts- und Sanierungsplan
Bundesgesetz vom 17. Mai 1990 über die Errichtung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Pensionskassen (Pensionskassengesetz – PKG) § 33b. Solvabilitäts- und Sanierungsplan, BGBl. I Nr. 8/2005, gültig ab 23.09.2005

§ 33b. Solvabilitäts- und Sanierungsplan ...kann die FMA die Bereitstellung zusätzlicher Eigenmittel verlangen. Ein Sanierungsplan  kann auch zusätzlich zu einem Solvabilitätsplan verlangt werden. (3) Im Sanierungsplan  gemäß Abs. 2 sind für die

§ 279. Maßnahmen bei Nichtbedeckung der Solvenzkapitalanforderung: Sanierungsplan
Bundesgesetz über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 – VAG 2016) § 279. Maßnahmen bei Nichtbedeckung der Solvenzkapitalanforderung: Sanierungsplan, BGBl. I Nr. 34/2015, gültig ab 01.01.2016

§ 279. Maßnahmen bei Nichtbedeckung der Solvenzkapitalanforderung: Sanierungsplan ...VAG 2016 § 279. Maßnahmen bei Nichtbedeckung der Solvenzkapitalanforderung: Sanierungsplan , BGBl. I Nr. 34/2015, gültig ab

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