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Welchen Zweck verfolgt ein Sanierungsplan?
Ein insolvenzrechtlicher Sanierungsplan verfolgt den Zweck, dass der Schuldner die Verwertung seines Vermögens verhindern kann. Aus diesem Grund kann auch nur er einen Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplanes stellen.

(Feuchtinger/Lesigang/Prior, Praxisleitfaden Insolvenzrecht, 5. Aufl., 81)
BFG 28.11.2025, RV/7100941/2024: Geschäftsführerhaftung (§ 9 Abs. 1 i.V.m. § 80 Abs. 1 BAO) - nicht erbrachter Gleichbehandlungsnachweis
Judikatur

ein Konkursverfahren eröffnet, welches mit weiterem Beschluss vom TT.9.2020 nach rechtskräftiger Bestätigung eines Sanierungsplanes  aufgehoben wurde. Nach dem Inhalt des Sanierungsplanes  sollten die Gläubiger 33 %...2.6.2025 bekannt, dass im Insolvenzverfahren ***X-InsGZ1*** des HG Wien ein Sanierungsplan  zustande gekommen ist, wonach die ***X*** GmbH den Insolvenzgläubigern 33 % ihrer Forderungen zu bezahlen hatte und dass

BFG 21.11.2025, RV/7100988/2020: 1. Geschäftsführerhaftung - Haftung ohne vorangegangene Abgabenbescheide 2. Fehlender Nachweis der Gläubigergleichbehandlung 3. Ermessen
Judikatur

eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. ES als Insolvenz- bzw Masseverwalter bestellt. Nachdem die Gesellschaft ihren Sanierungsplan  mit einer geplanten Quotenzahlung von...Bf hat in seiner zeitlich kurzen Tätigkeit als Geschäftsführer versucht, das Unternehmen zu reorganisieren und einen Sanierungsplan  zu erarbeiten. Sein Handeln war

BFG 02.12.2025, RV/7300025/2025: Jährliche Meldeverpflichtung nach dem WiEReG, vorsätzliche Meldepflichtverletzung, keine strafaufhebende Selbstanzeige vor Begehung eines Finanzvergehens
Judikatur

zu bezeichnen, wenn der Schuldner 1. dessen Eröffnung sowie 2. unter Anschluss eines zulässigen Sanierungsplans  die Annahme eines Sanierungsplans  beantragt und dieser Antrag vom...das Insolvenzverfahren Konkursverfahren. Abs. 2: Die Konkursmasse ist vom Masseverwalter, wenn es nicht zu einem Sanierungsplan  kommt, zur gemeinschaftlichen

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