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Welchen Zweck verfolgt ein Sanierungsplan?
Ein insolvenzrechtlicher Sanierungsplan verfolgt den Zweck, dass der Schuldner die Verwertung seines Vermögens verhindern kann. Aus diesem Grund kann auch nur er einen Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplanes stellen.

(Feuchtinger/Lesigang/Prior, Praxisleitfaden Insolvenzrecht, 5. Aufl., 81)
BFG 17.04.2026, RV/7100962/2020: Geschäftsführerhaftung nach § 9 BAO - Reduzierung des Haftungsbetrags, weil keine Einbringungsmaßnahmen gegenüber der Primärschuldnerin gesetzt wurden
Judikatur

§ 156a Abs. 1 IO werden der Nachlass und die sonstigen Begünstigungen, die der Sanierungsplan  gewährt, für diejenigen Gläubiger hinfällig, gegenüber welchen der Schuldner mit der Erfüllung des Sanierungsplans  in...30. Oktober 2025 stützen. Die Feststellungen zum Sanierungsplan  gründen auf den aktenkundigen Beschluss des Handelsgerichtes, mit dem der Sanierungsplan  bestätigt wurde. Dass lediglich die

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