Suchen Kontrast Hilfe
Schnelle Antwort
Welche Revisionsgründe gibt es im Zivilverfahren?
Es gibt gemäß § 503 ZPO nur vier Revisionsgründe:
- Nichtigkeit des Berufungsurteils iSd § 477 ZPO
- Mangel des Verfahrens II. Instanz
- Aktenwidrigkeit
- Unrichtige rechtliche Beurteilung.

(Haase, Zivilprozessrecht kompakt, 86)
Keine dritte Chance für zweitinstanzlich verneinte Verfahrensmängel im Erwachsenenschutzverfahren(?)
Aufsatz von Teresa Perner, iFamZ 3/2026, 185

aber nicht zwischen einer Sach- und einer verfahrensrechtlichen Entscheidung unterschieden wird, ist - anders als im Zivilprozess  - ein einheitliches Anfechtungssystem durch den Rekurs bzw Revisionsrekurs  vorgesehen....ergänzend ausgeführt, dass ein sonstiger Verfahrensmangel der ersten Instanz, der zweitinstanzlich verneint wurde, im Zivilprozess  schon deshalb keinen tauglichen Revisionsgrund  darstellen könne, weil andernfalls

Privatstiftung und drohende Unterhaltsverletzung - Exekution in die Stifterrechte?
iFamZ 2026/106
Aufsatz von Thomas Schoditsch, iFamZ 3/2026, 213

AnfO ) zu betrachten. Dass die letzte einschlägige Entscheidung des OGH längere Zeit zurückliegt, macht die Revision  nur dann zulässig, wenn der Revisionswerber  begründet dartut, dass sich...42: fehlende konkrete juristische Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Berufungsgerichts). Die Zulässigkeit der Revision  ergibt sich damit nicht aus dem Zulassungsausspruch des Berufungsgerichts. [21] II.4.

Handelsgerichtliche Zuständigkeit für Klage eines Anlegers gegen den Steuerberater der Emittentin, der einen falschen Jahresabschluss erstellt haben soll
GesRZ 3/2026, 206

blieb unerörtert (vgl zur Kritik an der Zuständigkeitsordnung Fasching , Lehrbuch des österreichischen Zivilprozeßrechts  2 [1990] Rz 268; Kodek/P. G. Mayr , Zivilprozessrecht  6 [2024] Rz 245). 4....könne. Damit sei das Erstgericht zur Beurteilung des Begehrens nach keinem der vorgebrachten Rechtsgründe berufen. Den Revisionsrekurs  ließ das Rekursgericht mit der

Vor §§ 138 ff Das OLG Wien und der OGH als Rechtsmittelinstanzen
Kommentar PatG | Patentgesetz | Alexander Koller/Michael Stadler - 2026 (2. Aufl.)

[8] . Das Urteil des OLG Wien über die Berufung kann mittels Revision  beim OGH angefochten werden. Gegen Beschlüsse des OLG Wien, mit denen ein Rekurs erledigt wird, steht der Revisionsrekurs  an den OGH offen....Wien selbst in der Sache, so hat es darüber hinaus noch auszusprechen, ob ein Rechtsmittel an den OGH (die ordentliche Revision  oder der ordentliche Revisionsrekurs ) zugelassen wird.

...laden...
Weitere Beiträge laden