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Welche Revisionsgründe gibt es im Zivilverfahren?
Es gibt gemäß § 503 ZPO nur vier Revisionsgründe:
- Nichtigkeit des Berufungsurteils iSd § 477 ZPO
- Mangel des Verfahrens II. Instanz
- Aktenwidrigkeit
- Unrichtige rechtliche Beurteilung.

(Haase, Zivilprozessrecht kompakt, 86)
BFG 13.05.2026, RV/6100387/2025: Keine "corona-bedingten" Umsatzausfälle iSd VO Ausfallsbonus und Ausfallsbonus III, daher "zu Unrecht" erhaltene finanzielle Leistungen iSd § 13 COFAG-NoAG
Judikatur

die von der Bf in den Förderanträgen ausdrücklich zur Kenntnis genommen wurden. Unzulässigkeit der Revision  Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision  zulässig, wenn sie von der Lösung...es sich um eine Tatfrage. Grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen wurden im Beschwerdefall nicht aufgeworfen. Die Revision  war daher nicht zuzulassen.

BFG 13.05.2026, RV/7100297/2025: 1. tschechische Invaliditätsrente in Österreich steuerpflichtig 2. diverse Werbungskosten
Judikatur

jeweiligen Jahren (Arg.: "langjähriges Kontaktrechtsverfahren") unterbleiben. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision ) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision  zulässig, wenn sie von der Lösung...Anwalt hat den Beschwerdeführer sowohl im Verfahren zur Erlangung der Invaliditätspension als auch hinsichtlich des Zivilprozesses  gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber

BFG 13.03.2026, RV/5101015/2020: 1. Verschiedene Feststellungen betreffend verdeckter Gewinnausschüttungen 2. Berechnung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren
Judikatur

in den beschwerdegegenständlichen Jahren entsprechend zu ändern. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision ) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision  zulässig, wenn sie von der Lösung...geht hervor, dass es sich im Wesentlichen um anwaltliche Leistungen, Telefonate, Emails, Rekurs, Beschlussbeurteilung, Revisionsrekurs  gehandelt hat. Die Kontaktaufnahme

BFG 26.03.2026, RV/7103189/2016: 1. § 162 BAO 2. Ordentlicher Kaufmann 3. Scheinfirmen
Judikatur

und 2014 auch abgeführt wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision ) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision  zulässig, wenn sie von der Lösung...in Abgabensachen. Sie regelt die Folgen der Nichterbringung eines Beweises für die Entscheidung (Fasching Lehrbuch Zivilprozessrecht  2 Rz 878; Rechberger/Simotta Zivilprozessrecht  8 Rz 759)

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