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Welche Revisionsgründe gibt es im Zivilverfahren?
Es gibt gemäß § 503 ZPO nur vier Revisionsgründe:
- Nichtigkeit des Berufungsurteils iSd § 477 ZPO
- Mangel des Verfahrens II. Instanz
- Aktenwidrigkeit
- Unrichtige rechtliche Beurteilung.

(Haase, Zivilprozessrecht kompakt, 86)
Unterbrechung des Verlassenschaftsverfahrens bei Verlassenschaftskonkurs
iFamZ 2026/41
iFamZ 1/2026, 63

die Verlassenschaftskuratorin zu entheben. [2] Gegen die zu Pkt I. genannte Rekursentscheidung richtet sich der Revisionsrekurs  der Tochter. Der Sohn bekämpft mit seinen außerordentlichen Revisionsrekursen  die zu Pkt...zu. Das letztlich in der Abwendung der Konkurseröffnung liegende Rechtsschutzziel ist nicht mehr erreichbar. Der Revisionsrekurs  der Tochter ist daher mangels Beschwer zurückzuweisen. [30] II. Die Zurückweisung

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