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Welche Revisionsgründe gibt es im Zivilverfahren?
Es gibt gemäß § 503 ZPO nur vier Revisionsgründe:
- Nichtigkeit des Berufungsurteils iSd § 477 ZPO
- Mangel des Verfahrens II. Instanz
- Aktenwidrigkeit
- Unrichtige rechtliche Beurteilung.

(Haase, Zivilprozessrecht kompakt, 86)
BFG 13.05.2026, RV/7100297/2025: 1. tschechische Invaliditätsrente in Österreich steuerpflichtig 2. diverse Werbungskosten
Judikatur

jeweiligen Jahren (Arg.: "langjähriges Kontaktrechtsverfahren") unterbleiben. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision ) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision  zulässig, wenn sie von der Lösung...Anwalt hat den Beschwerdeführer sowohl im Verfahren zur Erlangung der Invaliditätspension als auch hinsichtlich des Zivilprozesses  gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber

BFG 13.05.2026, RV/6100387/2025: Keine "corona-bedingten" Umsatzausfälle iSd VO Ausfallsbonus und Ausfallsbonus III, daher "zu Unrecht" erhaltene finanzielle Leistungen iSd § 13 COFAG-NoAG
Judikatur

die von der Bf in den Förderanträgen ausdrücklich zur Kenntnis genommen wurden. Unzulässigkeit der Revision  Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision  zulässig, wenn sie von der Lösung...es sich um eine Tatfrage. Grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen wurden im Beschwerdefall nicht aufgeworfen. Die Revision  war daher nicht zuzulassen.

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