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Welche Revisionsgründe gibt es im Zivilverfahren?
Es gibt gemäß § 503 ZPO nur vier Revisionsgründe:
- Nichtigkeit des Berufungsurteils iSd § 477 ZPO
- Mangel des Verfahrens II. Instanz
- Aktenwidrigkeit
- Unrichtige rechtliche Beurteilung.

(Haase, Zivilprozessrecht kompakt, 86)
Unterbrechung des Verlassenschaftsverfahrens bei Verlassenschaftskonkurs
iFamZ 2026/41
iFamZ 1/2026, 63

die Verlassenschaftskuratorin zu entheben. [2] Gegen die zu Pkt I. genannte Rekursentscheidung richtet sich der Revisionsrekurs  der Tochter. Der Sohn bekämpft mit seinen außerordentlichen Revisionsrekursen  die zu Pkt...zu. Das letztlich in der Abwendung der Konkurseröffnung liegende Rechtsschutzziel ist nicht mehr erreichbar. Der Revisionsrekurs  der Tochter ist daher mangels Beschwer zurückzuweisen. [30] II. Die Zurückweisung

Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Prozesserklärung des Erwachsenenvertreters betrifft nicht die Zulässigkeit der bisherigen Verfahrensführung
iFamZ 2025/181
Aufsatz von Laura Widerhofer, iFamZ 6/2025, 364

mit einem Streitwert von 228.480,68 €). Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs  nicht zu. [3] Der dagegen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs  zeigt keine...den Erwachsenenvertreter des Betroffenen. Dagegen richteten sich zunächst der Rekurs, schließlich der außerordentliche Revisionsrekurs  des Betroffenen. Mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage weist der OGH den

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