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Welche Revisionsgründe gibt es im Zivilverfahren?
Es gibt gemäß § 503 ZPO nur vier Revisionsgründe:
- Nichtigkeit des Berufungsurteils iSd § 477 ZPO
- Mangel des Verfahrens II. Instanz
- Aktenwidrigkeit
- Unrichtige rechtliche Beurteilung.

(Haase, Zivilprozessrecht kompakt, 86)
5.2. Die Bestimmungen eines SPA im Einzelnen samt Musterformulierungen
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werden - anders als Gerichtsverfahren - in nur einer Instanz entschieden; es gibt sohin keine Berufung oder Revision . In Schiedsverfahren besteht lediglich...natürlicher Personen am Vertragsabschluss geboten. Hintergrund hierfür ist eine Besonderheit im österreichischen Zivilprozessrecht , die sich in

Was ist ein „Mindestbetrieb“ im Sinn der Verordnung zur Gewährung eines Fixkostenzuschusses 800.000?
Aufsatz von David Hell, BFGjournal 7-8/2026, 272

Entscheidung des BFG nicht aufheben, könnte der Begriff des Mindestbetriebs auch in diesem Fall noch Gegenstand eines Revisionsverfahrens  vor dem VwGH werden. Anzumerken ist jedenfalls, dass das Finanzamt trotz der...bereits eine deutliche Reduktion der tatsächlichen Arbeitsleistung (etwa durch Kurzarbeit). Das Finanzamt hat keine Amtsrevision  erhoben. Gegen die Entscheidung wurde

Handelsgerichtliche Zuständigkeit für Klage eines Anlegers gegen den Steuerberater der Emittentin, der einen falschen Jahresabschluss erstellt haben soll
GesRZ 3/2026, 206

blieb unerörtert (vgl zur Kritik an der Zuständigkeitsordnung Fasching , Lehrbuch des österreichischen Zivilprozeßrechts  2 [1990] Rz 268; Kodek/P. G. Mayr , Zivilprozessrecht  6 [2024] Rz 245). 4....könne. Damit sei das Erstgericht zur Beurteilung des Begehrens nach keinem der vorgebrachten Rechtsgründe berufen. Den Revisionsrekurs  ließ das Rekursgericht mit der

Keine dritte Chance für zweitinstanzlich verneinte Verfahrensmängel im Erwachsenenschutzverfahren(?)
Aufsatz von Teresa Perner, iFamZ 3/2026, 185

aber nicht zwischen einer Sach- und einer verfahrensrechtlichen Entscheidung unterschieden wird, ist - anders als im Zivilprozess  - ein einheitliches Anfechtungssystem durch den Rekurs bzw Revisionsrekurs  vorgesehen....ergänzend ausgeführt, dass ein sonstiger Verfahrensmangel der ersten Instanz, der zweitinstanzlich verneint wurde, im Zivilprozess  schon deshalb keinen tauglichen Revisionsgrund  darstellen könne, weil andernfalls

Privatstiftung und drohende Unterhaltsverletzung - Exekution in die Stifterrechte?
iFamZ 2026/106
Aufsatz von Thomas Schoditsch, iFamZ 3/2026, 213

AnfO ) zu betrachten. Dass die letzte einschlägige Entscheidung des OGH längere Zeit zurückliegt, macht die Revision  nur dann zulässig, wenn der Revisionswerber  begründet dartut, dass sich...42: fehlende konkrete juristische Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Berufungsgerichts). Die Zulässigkeit der Revision  ergibt sich damit nicht aus dem Zulassungsausspruch des Berufungsgerichts. [21] II.4.

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