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Welche Revisionsgründe gibt es im Zivilverfahren?
Es gibt gemäß § 503 ZPO nur vier Revisionsgründe:
- Nichtigkeit des Berufungsurteils iSd § 477 ZPO
- Mangel des Verfahrens II. Instanz
- Aktenwidrigkeit
- Unrichtige rechtliche Beurteilung.

(Haase, Zivilprozessrecht kompakt, 86)
Einlagenrückgewähr und verdeckte Gewinnausschüttung im Gesellschaftsrecht
Buch Handbuch Verdeckte Gewinnausschüttung | Martin Karollus - 2021 (3. Aufl.)

wird […]. Für den vorliegenden Fall kommt es jedenfalls auf den Maßstab des erwähnten Fremdvergleichs an. Entgegen den Revisionsausführungen  liegt ein rechtfertigendes...Nicht sonderlich überzeugend ist die Ableitung dieser Beurteilung auch daraus, dass die Kreditgeberin selbst noch im Revisionsverfahren  von einer zwischen ihr und der

Was ist ein „Mindestbetrieb“ im Sinn der Verordnung zur Gewährung eines Fixkostenzuschusses 800.000?
Aufsatz von David Hell, BFGjournal 7-8/2026, 272

Entscheidung des BFG nicht aufheben, könnte der Begriff des Mindestbetriebs auch in diesem Fall noch Gegenstand eines Revisionsverfahrens  vor dem VwGH werden. Anzumerken ist jedenfalls, dass das Finanzamt trotz der...bereits eine deutliche Reduktion der tatsächlichen Arbeitsleistung (etwa durch Kurzarbeit). Das Finanzamt hat keine Amtsrevision  erhoben. Gegen die Entscheidung wurde

Parlamentarische Materialien zum GmbH-Gesetz
Buch Zentrale Fragen des GmbH-Rechts | Susanne Kalss/Georg Eckert - 2004 (1. Aufl.)

verhältnismäßig zu verteilen sind. 3 ) (Stammfassung) (5) Erweist sich der Antrag auf Revision  nach dem Ergebnisse der Revision  als unbegründet, so sind die...der nächsten Generalversammlung den Bericht der Revisoren zur Beschlußfassung anzumelden. In der Versammlung muß der Revisionsbericht  vollinhaltlich verlesen werden. Die Geschäftsführer und der Aufsichtsrat müssen

Handelsgerichtliche Zuständigkeit für Klage eines Anlegers gegen den Steuerberater der Emittentin, der einen falschen Jahresabschluss erstellt haben soll
GesRZ 3/2026, 206

blieb unerörtert (vgl zur Kritik an der Zuständigkeitsordnung Fasching , Lehrbuch des österreichischen Zivilprozeßrechts  2 [1990] Rz 268; Kodek/P. G. Mayr , Zivilprozessrecht  6 [2024] Rz 245). 4....könne. Damit sei das Erstgericht zur Beurteilung des Begehrens nach keinem der vorgebrachten Rechtsgründe berufen. Den Revisionsrekurs  ließ das Rekursgericht mit der

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