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Rechtsfähigkeit bedeutet, dass eine Gesellschaft Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann. Dh sie ist selbst Eigentümerin ihres Gesellschaftsvermögens, ist insolvenzfähig und kann geklagt werden wie auch selber klagen. Ebenso kann sie nach dem VbVG strafrechtlich belangt werden. Davon strikt abzugrenzen ist die Handlungsfähigkeit. Unter Handlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit Rechte und Pflichten zu begründen. Diese Fähigkeit kommt nur natürlichen Personen zu.
(Weinstich/Albl, Praxishandbuch Gesellschaftsvertrag, 2. Aufl., 5)
E1 Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; bezogen auf Verfahrenshandlungen begründet die Rechtsfähigkeit die Parteifähigkeit , somit...4 Mit dem Tod einer physischen Person erlischt deren Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit ; höchstpersönliche Rechte und
§ 18 Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft...§ 18 Rechtsfähigkeit und Vertretung der
§ 18. Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft...WEG 2002 § 18. Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft, BGBl. I Nr. 124/2006, gültig ab 01.10.2006
Rechtsfähigkeit von KI...Person anzusehen sind oder (ii) diese Regelungen analoge Anwendung finden sollten. Keine (direkte) Rechtsfähigkeit für autonome Systeme: Wie zuvor ausführlich dargelegt, ist für die Rechtsfähigkeit natürlicher
Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft...4. Umfang der Rechtsfähigkeit
S. 17II. Rechtsfähigkeit , Handlungsfähigkeit und gesetzliche Vertretung...A. Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit
§ 18. Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft...bestimmte Ansprüche der Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft abgetreten werden können. Ausgenommen von der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft sind Rechte
§ 18 Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft...bestimmte Ansprüche der Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft abgetreten werden können. Ausgenommen von der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft sind Rechte
Einstellung des Verfahrens aufgrund Wegfalls der Rechtsfähigkeit (Löschung einer vermögenslosen GmbH)...– Beschluss, BFG vom 16.02.2024, RV/7104479/2019 Einstellung des Verfahrens aufgrund Wegfalls der Rechtsfähigkeit (Löschung einer vermögenslosen GmbH)
eine juristische Person sowie eine Personenvereinigung, die keine juristische Person ist, der aber die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde. Ferner ist eine Person im Sinne des Gesetzes auch jede andere Rechtsform...einer Steuer oder Abgabe unterliegen kann. Erfasst werden damit auch Truststrukturen, die keine eigene Rechtsfähigkeit besitzen, aber auf Basis vertraglicher
eine juristische Person sowie eine Personenvereinigung, die keine juristische Person ist, der aber die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde. Darüber hinaus ist...ist eine Person i.S.d. Gesetzes auch jede andere Rechtsform gleich welcher Art, mit oder ohne allgemeine(r) Rechtsfähigkeit , die Vermögensgegenstände
4. jede andere Rechtsform gleich welcher Art, mit oder ohne allgemeine Rechtsfähigkeit , die Vermögensgegenstände...3. eine Personenvereinigung, der die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, die aber nicht über
iii) sofern diese Möglichkeit nach den geltenden Rechtsvorschriften besteht, eine Personenvereinigung, der die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, die aber nicht über...oder 4. jede andere Rechtsform gleich welcher Art, mit oder ohne allgemeine Rechtsfähigkeit , die Vermögensgegenstände besitzt oder
AVR 2024, 161 ) überrascht das Abstellen des § 27a Abs 1 Z 3 auf die Rechtsfähigkeit im Ausland . Diesem Regime unterliegen nunmehr grundsätzlich nur im Ausland rechtsfähige Gebilde, ohne Rechtsfähigkeit im Ausland...des § 27a Abs 1 setzt voraus, dass das Rechtsgebilde in seinem Sitzstaat rechtlich existiert. Beispielsweise endet die Rechtsfähigkeit einer britischen Limited bzw ihrer im österreichischen Firmenbuch eingetragenen
I. Rechtsfähigkeit (Parteifähigkeit)...- 22 I. Rechtsfähigkeit (Parteifähigkeit) A. Wesen der Rechtsfähigkeit
als 1 27 ff. Quasi-juristische Person 3 19 Rechtsfähigkeit 1 25
einen Staatsangehörigen eines ausländischen Staates, ist gem. Art. 7 Abs. 1 EGBGB für die Frage der Rechtsfähigkeit und die Existenz einer natürlichen...Staatsangehörigkeit erwerben würde, jedoch nicht lebensfähig ist, erlangt gem. französischem Recht die Rechtsfähigkeit nicht.
den dort geltenden Rechtsvorschriften gegründet wurde. Aus deutscher Sicht sind Pensionsfonds mit Rechtsfähigkeit ausgestattete