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Was versteht man im Gesellschaftsrecht unter dem Begriff Rechtsfähigkeit?
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass eine Gesellschaft Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann. Dh sie ist selbst Eigentümerin ihres Gesellschaftsvermögens, ist insolvenzfähig und kann geklagt werden wie auch selber klagen. Ebenso kann sie nach dem VbVG strafrechtlich belangt werden. Davon strikt abzugrenzen ist die Handlungsfähigkeit. Unter Handlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit Rechte und Pflichten zu begründen. Diese Fähigkeit kommt nur natürlichen Personen zu.

(Weinstich/Albl, Praxishandbuch Gesellschaftsvertrag, 2. Aufl., 5)
§ 27a
Kommentar BAO | Bundesabgabenordnung Christoph Ritz (8. Aufl.)

AVR 2024, 161 ) überrascht das Abstellen des § 27a Abs 1 Z 3 auf die Rechtsfähigkeit  im Ausland . Diesem Regime unterliegen nunmehr grundsätzlich nur im Ausland rechtsfähige Gebilde, ohne Rechtsfähigkeit  im Ausland...des § 27a Abs 1 setzt voraus, dass das Rechtsgebilde in seinem Sitzstaat rechtlich existiert. Beispielsweise endet die Rechtsfähigkeit  einer britischen Limited bzw ihrer im österreichischen Firmenbuch eingetragenen

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