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Rechtsfähigkeit bedeutet, dass eine Gesellschaft Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann. Dh sie ist selbst Eigentümerin ihres Gesellschaftsvermögens, ist insolvenzfähig und kann geklagt werden wie auch selber klagen. Ebenso kann sie nach dem VbVG strafrechtlich belangt werden. Davon strikt abzugrenzen ist die Handlungsfähigkeit. Unter Handlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit Rechte und Pflichten zu begründen. Diese Fähigkeit kommt nur natürlichen Personen zu.
(Weinstich/Albl, Praxishandbuch Gesellschaftsvertrag, 2. Aufl., 5)
E1 Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; bezogen auf Verfahrenshandlungen begründet die Rechtsfähigkeit die Parteifähigkeit , somit...4 Mit dem Tod einer physischen Person erlischt deren Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit ; höchstpersönliche Rechte und
§ 18 Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft...§ 18 Rechtsfähigkeit und Vertretung der
§ 18. Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft...WEG 2002 § 18. Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft, BGBl. I Nr. 124/2006, gültig ab 01.10.2006
Rechtsfähigkeit von KI...Person anzusehen sind oder (ii) diese Regelungen analoge Anwendung finden sollten. Keine (direkte) Rechtsfähigkeit für autonome Systeme: Wie zuvor ausführlich dargelegt, ist für die Rechtsfähigkeit natürlicher
Sitzverlegung einer FL-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit ...Finanzamt hat demgegenüber aus der Verlagerung des Verwaltungssitzes den Verlust der Rechtsfähigkeit der Stiftung abgeleitet, die Zuwendung
Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft...4. Umfang der Rechtsfähigkeit
§ 18. Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft...bestimmte Ansprüche der Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft abgetreten werden können. Ausgenommen von der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft sind Rechte
§ 18 Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft...bestimmte Ansprüche der Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft abgetreten werden können. Ausgenommen von der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft sind Rechte
S. 17II. Rechtsfähigkeit , Handlungsfähigkeit und gesetzliche Vertretung...A. Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit
eine juristische Person sowie eine Personenvereinigung, die keine juristische Person ist, der aber die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde. Darüber hinaus ist...ist eine Person i.S.d. Gesetzes auch jede andere Rechtsform gleich welcher Art, mit oder ohne allgemeine(r) Rechtsfähigkeit , die Vermögensgegenstände
eine juristische Person sowie eine Personenvereinigung, die keine juristische Person ist, der aber die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde. Ferner ist eine Person im Sinne des Gesetzes auch jede andere Rechtsform...einer Steuer oder Abgabe unterliegen kann. Erfasst werden damit auch Truststrukturen, die keine eigene Rechtsfähigkeit besitzen, aber auf Basis vertraglicher
4. jede andere Rechtsform gleich welcher Art, mit oder ohne allgemeine Rechtsfähigkeit , die Vermögensgegenstände...3. eine Personenvereinigung, der die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, die aber nicht über
nur auf rechtsfähige Stiftungen Anwendung, da nur diese Träger eigenen Vermögens sein können. Für die Beurteilung der Rechtsfähigkeit gelte bei Drittstaaten - wie der...der hier in Deutschland lag. Mangels Anerkennung nach deutschem Recht fehlte der Stiftung die erforderliche Rechtsfähigkeit . In der Praxis müsse daher bei
iii) sofern diese Möglichkeit nach den geltenden Rechtsvorschriften besteht, eine Personenvereinigung, der die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, die aber nicht über...oder 4. jede andere Rechtsform gleich welcher Art, mit oder ohne allgemeine Rechtsfähigkeit , die Vermögensgegenstände besitzt oder
als 1 27 ff. Quasi-juristische Person 3 19 Rechtsfähigkeit 1 25
einen Staatsangehörigen eines ausländischen Staates, ist gem. Art. 7 Abs. 1 EGBGB für die Frage der Rechtsfähigkeit und die Existenz einer natürlichen...Staatsangehörigkeit erwerben würde, jedoch nicht lebensfähig ist, erlangt gem. französischem Recht die Rechtsfähigkeit nicht.
den dort geltenden Rechtsvorschriften gegründet wurde. Aus deutscher Sicht sind Pensionsfonds mit Rechtsfähigkeit ausgestattete
Personen werden mit dem Begriff der natürlichen Person Menschen beschrieben. Das deutsche BGB ordnet die Rechtsfähigkeit für Menschen zwar nicht gesondert an, geht hiervon aber als selbstverständlich aus (vgl. §