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Was versteht man im Gesellschaftsrecht unter dem Begriff Rechtsfähigkeit?
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass eine Gesellschaft Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann. Dh sie ist selbst Eigentümerin ihres Gesellschaftsvermögens, ist insolvenzfähig und kann geklagt werden wie auch selber klagen. Ebenso kann sie nach dem VbVG strafrechtlich belangt werden. Davon strikt abzugrenzen ist die Handlungsfähigkeit. Unter Handlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit Rechte und Pflichten zu begründen. Diese Fähigkeit kommt nur natürlichen Personen zu.

(Weinstich/Albl, Praxishandbuch Gesellschaftsvertrag, 2. Aufl., 5)
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