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Wann gilt ein Produkt nach dem PHG als in Verkehr gebracht?
Ein Produkt gilt nach dem PHG als in Verkehr gebracht, sobald ein Unternehme es, unabhängig auf Grund welchen Titels, einem anderen in dessen Verfügungsmacht oder zu dessen Gebrauch übergeben hat.

(Fidesser, Praxishandbuch Produkthaftung, 57)
§ 1 Geltungsbereich
Kommentar BauR Wien | Wiener Baurecht Geuder/Fuchs (9. Aufl.)

Art. 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten “ geregelt wurde, ist die Akkreditierung im Bauproduktebereich  nunmehr Kompetenz des Bundes. Umfasst sind grundsätzlich alle Bauprodukte , somit sowohl der...Markt der Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Da gemäß Art. 2 Z 17 der Verordnung (EU) Nr. 05/2011 unter „ Inverkehrbringen  “ die erstmalige Bereitstellung von Bauprodukten  auf dem Markt zu verstehen ist,

a) Mitwirkungspflicht
Kommentar BauR Wien | Wiener Baurecht | Geuder/Fuchs - 2025 (9. Aufl.)

B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen. In dieser Vereinbarung sind die Bundesländer übereingekommen, das Inverkehrbringen  und die Verwendung von Bauprodukten  im Sinne der Bauproduktenrichtlinie  im Rahmen ihrer...die das Produkt  verwendet wird. Anerkannte nationale Normen sind in Mitgliedstaaten der EU für Bauprodukte  geltende technische Regeln, von denen auf Grund eines gemäß der Bauproduktenrichtlinie  durchgeführten

EU-Vorgaben und österreichische Umsetzung - Der Cyber Resilience Act aus europäischer und nationaler Perspektive
Aufsatz von Fabian Teichmann, GRC aktuell 3/2025, 115

Insgesamt fügt sich der CRA als horizontaler Rechtsakt in den Binnenmarktrahmen ein, der die sektorübergreifende Produktsicherheit  im digitalen Raum stärkt und bestehende Regime wie NIS2, DSGVO und Produktsicherheit ...könnte nationale Zusatzanforderungen an Produkte  erlauben, während der CRA europaweit harmonisierte Mindestsicherheitsstandards für die Beschaffenheit aller Produkte  mit digitalen Elementen schafft.

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