gleichermaßen. Der Kollektivvertrag bestimmt den ersten Monat als Probezeit . Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis
Trefferliste
Ein Dienstverhältnis auf Probe kann für die Dauer von längstens einem Monat vereinbart werden (sog Probemonat).
(Majoros/Sigmund-Akhavan Aghdam/Wichtl, Handbuch für Arbeitgeber, 333)
Dienstverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden (Probezeit ). Nach Ablauf der Probezeit kann das...Dienstverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden (Probezeit ). 2. Nach Ablauf der Probezeit
Dienstverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden (Probezeit ). Nach Ablauf der Probezeit kann das...Dienstverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden (Probezeit ). 2. Nach Ablauf der Probezeit
Dienstverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden (Probezeit ). Nach Ablauf der Probezeit kann das...Dienstverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden (Probezeit ). 2. Nach Ablauf der Probezeit
Arbeitsverhältnisses gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Eine Probezeit ist zu vereinbaren. Die Dauer wird vom KV aber auf maximal vier Wochen begrenzt. Nach Ablauf einer allfälligen Probezeit ...3. Eine Kündigungsfrist entfällt während der höchstens vierwöchigen Probezeit . 4. Der
Arbeitsverhältnisses gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Eine Probezeit ist zu vereinbaren. Die Dauer wird vom KV aber auf maximal vier Wochen begrenzt. Nach Ablauf einer allfälligen Probezeit ...3. Eine Kündigungsfrist entfällt während der höchstens vierwöchigen Probezeit . 4. Der
Arbeitsverhältnisses gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Eine Probezeit ist zu vereinbaren. Die Dauer wird vom KV aber auf maximal vier Wochen begrenzt. Nach Ablauf einer allfälligen Probezeit ...3. Eine Kündigungsfrist entfällt während der höchstens vierwöchigen Probezeit . 4. Der
Angestelltengesetzes. Für Lehrlinge gelten hinsichtlich der Probezeit die Bestimmungen des
Angestelltengesetzes. Für Lehrlinge gelten hinsichtlich der Probezeit die Bestimmungen des
Angestelltengesetzes. Für Lehrlinge gelten hinsichtlich der Probezeit die Bestimmungen des
gleichermaßen. Der Kollektivvertrag bestimmt den ersten Monat als Probezeit . Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnisses gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Eine Probezeit ist zu vereinbaren, deren Dauer wird...wird vom KV aber auf maximal vier Wochen begrenzt. Nach Ablauf einer allfälligen Probezeit kann das
Arbeitsverhältnisses gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Eine Probezeit ist zu vereinbaren, deren Dauer wird...wird vom KV aber auf maximal vier Wochen begrenzt. Nach Ablauf einer allfälligen Probezeit kann das
Arbeitsverhältnisses gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Eine Probezeit ist zu vereinbaren, deren Dauer wird...wird vom KV aber auf maximal vier Wochen begrenzt. Nach Ablauf einer allfälligen Probezeit kann das
Monat des Arbeitsverhältnisses für vom KV erfasste Angestellte und alle Arbeiter als Probezeit , diese ist nicht separat zu vereinbaren. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter...1. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit . Während der Probezeit kann
Arbeitsverhältnisses für vom KV erfasste Angestellte und alle Arbeiter als Probezeit , diese ist nicht separat zu vereinbaren. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis...1. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit . Während der Probezeit
Arbeitsverhältnisses für vom KV erfasste Angestellte und alle Arbeiter als Probezeit , diese ist nicht separat zu vereinbaren. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis...1. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit . Während der Probezeit
bestimmt den ersten Monat als Probemonat. Nach Ablauf einer allfälligen Probezeit kann das
bestimmt den ersten Monat als Probemonat. Nach Ablauf einer allfälligen Probezeit kann das
auflösen. In Ermangelung eines Arbeitsvertrags sind aber weder eine Probezeit noch eine Kündigungsmöglichkeit