Suchen Kontrast Hilfe
Schnelle Antwort
Können Kirchenbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden?
Gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG können verpflichtende Beiträge an in Österreich gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 600 Euro jährlich als Sonderausgaben in Bezug auf die Einkommensteuer abgezogen werden.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 372
...laden...
Weitere Beiträge laden