Kirchenbeiträge ...jährlich als Sonderausgaben abgezogen. Es ist zu empfehlen, die Belege oder Fotokopien der Belege über die Zahlung der Kirchenbeiträge der Einkommensteuererklärung
Trefferliste
Gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG können verpflichtende Beiträge an in Österreich gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 600 Euro jährlich als Sonderausgaben in Bezug auf die Einkommensteuer abgezogen werden.
(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 372
Kirchenbeiträge ...jährlich als Sonderausgaben abgezogen. Es ist zu empfehlen, die Belege oder Fotokopien der Belege über die Zahlung der Kirchenbeiträge der Einkommensteuererklärung
Kirchenbeiträge ...SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 176 Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge ...SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 168 Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge ...SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 172 Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge ...SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 168 Kirchenbeiträge
Kirchenbeitrag ...SWK 7, 1. März 2007, Seite R 9 Kirchenbeitrag
Erhöhung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ...soll mit Initiativantrag (3815/A 27. GP) eine weitere steuerliche Anerkennung erfolgen, indem die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von bisher 400 Euro auf 600 Euro
3. Praxistipp: Volle Ausschöpfung des Kirchenbeitrags !...Der Kirchenbeitrag in der Steuererklärung
Zweckgewidmeter Kirchenbeitrag ...SWK 17, 10. Juni 2010, Seite S 589 Zweckgewidmeter Kirchenbeitrag
3. Datenübermittlung und Berücksichtigung von Kirchenbeiträgen im Rahmen des „erweiterten Personenkreises“...Kirchenbeitrag und Sonderausgabendatenübermittlung
Sonderausgaben: Kirchenbeitrag ...SWK 33, 20. November 2010, Seite R 76 Sonderausgaben: Kirchenbeitrag
Kirchenbeiträge (Kennzahl 458)...jährlich als Sonderausgaben abgezogen. Es ist zu empfehlen, die Belege oder Fotokopien der Belege über die Zahlung der Kirchenbeiträge der Einkommensteuererklärung
Kirchenbeiträge (Kennzahl 458)...jährlich als Sonderausgaben abgezogen. Es ist zu empfehlen, die Belege oder Fotokopien der Belege über die Zahlung der Kirchenbeiträge der Einkommensteuererklärung
Kirchenbeiträge (Kennzahl 458)...jährlich als Sonderausgaben abgezogen. Es ist zu empfehlen, die Belege oder Fotokopien der Belege über die Zahlung der Kirchenbeiträge der Einkommensteuererklärung
Kirchenbeiträge (Kennzahl 458)...jährlich als Sonderausgaben abgezogen. Es ist zu empfehlen, die Belege oder Fotokopien der Belege über die Zahlung der Kirchenbeiträge der Einkommensteuererklärung
Kirchenbeiträge (Kennzahl 458)...jährlich als Sonderausgaben abgezogen. Es ist zu empfehlen, die Belege oder Fotokopien der Belege über die Zahlung der Kirchenbeiträge der Einkommensteuererklärung
Kirchenbeiträge (Kennzahl 458)...SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 180 Kirchenbeiträge (Kennzahl 458)
Evang. Pfarrer: Kirchenbeitrag ...Anerkennung der darüber hinaus entrichteten Kirchenbeiträge als Werbungskosten ab. "Der VwGH teilt die Ansicht der belangten Behörde, daß die Verpflichtung zur Leistung von Kirchenbeiträgen Ausfluß der in der
Der Kirchenbeitrag aus der Sicht des Steuerberaters...Aufgrund des Stellenwertes der katholischen Kirche in Österreich konzentriert sich die folgende Ermittlung des Kirchenbeitrags sowie die detaillierte Darstellung der einzelnen Absetzbeträge und Ermäßigungen auf den