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Können Kirchenbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden?
Gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG können verpflichtende Beiträge an in Österreich gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 600 Euro jährlich als Sonderausgaben in Bezug auf die Einkommensteuer abgezogen werden.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 372
§ 18 EStG — Sonderausgaben
Kommentar Einkommensteuergesetz Fuchs/ Renner

VwGH: Kirchenbeitrag  oder Spende? RdW 2007/122, 121; Renner , Umfang der Absetzbarkeit eines „zweckgewidmeten“ Kirchenbeitrags , UFSj 2010, 249; Kohler , Programmiertes Chaos beim Kirchenbeitrag ,...237/1 Der den Höchstbetrag (aktuell 400 €, vgl Tz 261) übersteigende Kirchenbeitrag  kann nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, weil die Verpflichtung zur Entrichtung des Kirchenbeitrages 

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