OGH: Betriebsrat / Entlassung ...• 1. Eine gegen nachträgliche Zustimmung ausgesprochene Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes ist schwebend unwirksam und hat noch kein Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat zur Folge. Das
Trefferliste
Ab Zugang der Verständigung hat der Betriebsrat eine Woche Zeit sich zur Kündigung zu äußern. Die Wochenfrist beginnt am Tag, der dem Tag der Verständigung durch Arbeitgeber nachfolgt, zu laufen (Bsp: Betriebsrat wird am Freitag um 16 Uhr von der Kündigung verständigt, die Wochenfrist beginnt am Samstag 0 Uhr und läuft bis zum darauffolgenden Freitag 24.00 Uhr). Sonn- und Feiertage sind nicht auf den Lauf der Frist anzurechnen, dh fällt das Ende der Frist auf einen Feiertag so endet sie erst am ersten Tag nach dem Feiertag sofern dieser Tag kein Sonntag ist.
(Jöchtl, Praxishandbuch Arbeitsverfassungsrecht, 261)
Nein, die Kündigung ist unwirksam und beendet das Arbeitsverhältnis nicht, wodurch der Arbeitnehmer den aufrechten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend machen kann.
(Jöchtl, Praxishandbuch Arbeitsverfassungsrecht, 261)
Beabsichtigt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zu kündigen, so ist er vor Ausspruch der Kündigung dazu verpflichtet den Betriebsrat von seiner Absicht zu verständigen. Der Betriebsrat kann der Kündigung widersprechen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Kündigung dennoch aussprechen und sie bleibt auch wirksam, jedoch erweitert der Widerspruch des Betriebsrat das Anfechtungsrecht materiell um den sogenannten Sozialvergleich und führt dazu, dass das Anfechtungsrecht primär beim Betriebsrat liegt.
(Jöchtl, Praxishandbuch Arbeitsverfassungsrecht, 263)
Entlassung eines Betriebsrats vor Mandatsaberkennungsklage...§ 64 Abs. 4 ArbVG ist die Mitgliedschaft zum Betriebsrat vom Gericht aufgrund einer Klage abzuerkennen, wenn das Mitglied die Wählbarkeit nicht oder nicht mehr besitzt. Zu dieser Klage sind der Betriebsrat , jedes
Zustimmung und Widerspruch des Betriebsrats zur beabsichtigten Kündigung und ihre Auswirkungen auf die Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit...S. 56 4. Kündigungsanfechtung nach § 105 ArbVG in Betrieben ohne Betriebsrat
OGH: Betriebsrat / Kündigung ...Betriebsrat besteht. Aus eben diesem Grund besteht neben dem Interesse des Arbeitgebers an der Klarstellung, ob die Kündigung wirksam ist, auch ein vehementes Klarstellungsinteresse der Belegschaft, die ja ebenfalls
OGH: Entlassung Betriebsrat ...ASoK 8, August 2001, Seite 272 OGH: Entlassung Betriebsrat
Stellungnahmefrist des Betriebsrats zur Kündigung ...Information des Betriebsrats
4. Besondere Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat ...Einführung von künstlicher Intelligenz und Mitbestimmung des Betriebsrats
OGH: Kündigung / Betriebsrat ...des Betriebsrates gegen die Kündigungsabsicht der Arbeitnehmer selbst nur zur Klage berechtigt ist, wenn der Betriebsrat dem Verlangen auf Anfechtung der Kündigung nicht nachkommt, setzt auch das
Verständigung des Betriebsrats vor Kündigung ...ArbVG ) muss der Arbeitgeber den Betriebsrat verständigen , bevor er einen Arbeitnehmer kündigt . Weiters muss zwischen der Verständigung des Betriebsrats und der Kündigung des Arbeitnehmers ein sachlicher und
Anlage (Zu § 63 iVm § 65 der Verordnung) Beispiele für die Berechnung der einwöchigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung ...Anlage (Zu § 63 iVm § 65 der Verordnung) Beispiele für die Berechnung der einwöchigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung Beispiel I: Die Verständigung des Betriebsrates von
Die Vorgangsweise bei der Entlassung eines Mitglieds des Betriebsrats ...3.4. Klage und Verfahren nach Ausspruch der Entlassung
Angestellte - Handel NEU - Kündigung (gültig seit 1.1.2021)...kaufmännischen Tätigkeit im gleichen Betrieb länger als 5 Jahre gedauert, ist die Arbeitgeber-Kündigung nur mehr zum Ende des Kalenderquartals möglich. Eine Kündigung zum 15./Letzten des
Angestellte - Handel - Kündigung (gültig seit 1.1.2022)...kaufmännischen Tätigkeit im gleichen Betrieb länger als 5 Jahre gedauert, ist die Arbeitgeber-Kündigung nur mehr zum Ende des Kalenderquartals möglich. Eine Kündigung zum 15./Letzten des
Angestellte - Handel NEU - Kündigung (gültig seit 1.1.2020)...kaufmännischen Tätigkeit im gleichen Betrieb länger als 5 Jahre gedauert, ist die Arbeitgeber-Kündigung nur mehr zum Ende des Kalenderquartals möglich. Eine Kündigung zum 15./Letzten des
Angestellte - Handel - Kündigung (gültig seit 1.1.2024)...im gleichen Betrieb länger als 5 Jahre gedauert, ist die Arbeitgeber-Kündigung nur mehr zum Ende des Kalenderquartals möglich. Eine Kündigung zum 15./Letzten des Monats ist dann kraft KV für
Angestellte - Handel - Kündigung (gültig seit 1.1.2023)...Tätigkeit im gleichen Betrieb länger als fünf Jahre gedauert, ist die Arbeitgeber-Kündigung nur mehr zum Ende des Kalenderquartals möglich. Eine Kündigung zum 15./Letzten des
Angestellte - Handel - Kündigung (gültig seit 1.1.2025)...im gleichen Betrieb länger als 5 Jahre gedauert, ist die Arbeitgeber-Kündigung nur mehr zum Ende des Kalenderquartals möglich. Eine Kündigung zum 15./Letzten des Monats ist dann kraft KV für
OGH: Kündigung /Verständigung Betriebsrat ...Betriebsrat neuerlich verständigt werden. • 3. Wenngleich der Arbeitgeber die Stellungnahme des Betriebsratsvorsitzenden zu einer beabsichtigten Kündigung nach
Angestellte - Handel - Kündigung (gültig seit 1.1.2020)...Tätigkeit im gleichen Betrieb länger als fünf Jahre gedauert, ist die Arbeitgeber-Kündigung nur mehr zum Ende des Kalenderquartals möglich. Eine Kündigung zum 15./Letzten des
Angestellte - Handel - Kündigung (gültig seit 1.1.2021)...Tätigkeit im gleichen Betrieb länger als fünf Jahre gedauert, ist die Arbeitgeber-Kündigung nur mehr zum Ende des Kalenderquartals möglich. Eine Kündigung zum 15./Letzten des