Suchen Kontrast Hilfe
Schnelle Antwort
Ist eine Kündigung wirksam, die vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme durch den Betriebsrat ausgesprochen wird?
Nein, die Kündigung ist unwirksam und beendet das Arbeitsverhältnis nicht, wodurch der Arbeitnehmer den aufrechten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend machen kann.

(Jöchtl, Praxishandbuch Arbeitsverfassungsrecht, 261)

Wie lange hat der Betriebsrat nach Information über eine Kündigung durch den Arbeitgeber Zeit eine Stellungnahme abzugeben?
Ab Zugang der Verständigung hat der Betriebsrat eine Woche Zeit sich zur Kündigung zu äußern. Die Wochenfrist beginnt am Tag, der dem Tag der Verständigung durch Arbeitgeber nachfolgt, zu laufen (Bsp: Betriebsrat wird am Freitag um 16 Uhr von der Kündigung verständigt, die Wochenfrist beginnt am Samstag 0 Uhr und läuft bis zum darauffolgenden Freitag 24.00 Uhr). Sonn- und Feiertage sind nicht auf den Lauf der Frist anzurechnen, dh fällt das Ende der Frist auf einen Feiertag so endet sie erst am ersten Tag nach dem Feiertag sofern dieser Tag kein Sonntag ist.

(Jöchtl, Praxishandbuch Arbeitsverfassungsrecht, 261)

Kann der Betriebsrat einer Kündigung widersprechen?
Beabsichtigt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zu kündigen, so ist er vor Ausspruch der Kündigung dazu verpflichtet den Betriebsrat von seiner Absicht zu verständigen. Der Betriebsrat kann der Kündigung widersprechen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Kündigung dennoch aussprechen und sie bleibt auch wirksam, jedoch erweitert der Widerspruch des Betriebsrat das Anfechtungsrecht materiell um den sogenannten Sozialvergleich und führt dazu, dass das Anfechtungsrecht primär beim Betriebsrat liegt.

(Jöchtl, Praxishandbuch Arbeitsverfassungsrecht, 263)
§ 9. Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG § 9. Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner, BGBl. I Nr. 115/2022, gültig ab 01.07.2022

§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. g ArbVG unterliegt, gekündigt  oder entlassen , so kann er diese Kündigung  oder Entlassung  binnen einer Woche nach Zugang der Kündigung  oder Entlassung  anfechten, wenn sie...daß ein anderes vom Arbeitgeber glaubhaft gemachtes Motiv für die Kündigung  ausschlaggebend war. Gibt das Gericht der Anfechtung statt, so ist die Kündigung  oder Entlassung  rechtsunwirksam. (3) Der Arbeitgeber hat

ASVG Übergangsrecht
Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG.) - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, i.d. aktuellen Fassung

Gebietskrankenkasse bzw. Landwirtschaftskrankenkasse nach dem Betriebsrätegesetz  in Betracht kommende Organ der Betriebsvertretung (der Zentralbetriebsrat  oder getrennte Betriebsräte  - durch gemeinsame Beratung...bis 30. Juni 1964 zum Ablauf des auf die Aufkündigung  folgenden Kalendermonates aufkündigen . Für einen Zeitraum nach dem Erlöschen

...laden...
Weitere Beiträge laden